Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.
So sie denn auch tatsächlich besteht, hat sie dies auch nicht.
Deine Aussage @xap war allerdings:
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat.
Und dies ist, wie JesuisSVA zutreffend feststellt Betrug
Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen