Autor Thema: Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?  (Read 9981 times)

GofX

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #45 am: 04.08.2022 09:04 »
Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers [...]

Sorry, ich habe das mal abgekürzt.

Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?

Du setzt eine "Anordnung zur Fortbildung seitens des Arbeitgebers" gleich mit einem "schweren Unfall einer Person, die sich dann aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern kann?"
Fragwürdige Gewichtung von Arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten ...

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #46 am: 04.08.2022 09:06 »
Dann empfehle ich den Thread erneut zu lesen. Aber ich bin gnädig. Liegt wahrscheinlich an deiner selektiven Wahrnehmung.

Ob die Oma (pflegebedürftige Person) nun verhungert sei mal dahingestellt. Wie der TE gesundheitlich darauf reagiert wissen wir ebenfalls nicht. Von daher ist deine Straftatunterstellung, wie so oft bei dir, nur heiße Luft aus dem Spid'schen Elfenbeinturm.
Deine psychotisch Fixierung auf Spid kannst Du gerne für Dich behalten.

Du schriebst:
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat. Vielleicht findet sich ein Ersatzkandidat.

Da geht es nicht um eine "gesundheitliche Reaktion", Du forderst zum Betrug auf. Und das sagt schlicht einiges über Dich und Deine Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sowie die msngelnde Qualität der Personalauswahl Deines Arbeitgebers aus.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #47 am: 04.08.2022 09:06 »
Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.
So sie denn auch tatsächlich besteht, hat sie dies auch nicht.

Deine Aussage @xap war allerdings:
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat.
Und dies ist, wie JesuisSVA zutreffend feststellt Betrug

Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #48 am: 04.08.2022 09:07 »
Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers [...]

Sorry, ich habe das mal abgekürzt.

Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.

GofX

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #49 am: 04.08.2022 09:19 »
Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.

Doch, man "tut" es wissentlich, vorsätzlich und nimmt Schaden in Kauf, wenn dem Arbeitgeber die Umstände bekannt sind, dass der Arbeitnehmer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu versorgen hat.

Ein Kündigungsgrund wegen Nicht-Anordnungsfähigkeit kurzfristiger Teilnahmen an "was-auch-immer" für alleinerziehende/alleinlebende/alleinstehende Mütter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigungen wäre irgendwie doof, oder?

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #50 am: 04.08.2022 09:30 »
Der AG hat die Interessenabwägung auf ihm bekannte Umstände abzustellen. Wissen wir ob dem AG irgendwelche Umstände bekannt sind???
Von einer halbtoten Oma war m.W. im Sachverhalt des TE keine Rede. Auch nicht von alleinerziehender/alleinlebender/alleinstehender Mutter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigung.
Er sprach von "Familie" und "hilfsbedürftige Person". Alles andere wurde dazugedichtet.

GofX

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #51 am: 04.08.2022 09:37 »
Der AG hat die Interessenabwägung auf ihm bekannte Umstände abzustellen. Wissen wir ob dem AG irgendwelche Umstände bekannt sind???

Ja, das wissen wir:

Vorallem aber ist es mir privat schlicht nicht möglich, meine Verpflichtungen immer so kurzfrisitig jemand Anderem aufzudrücken (Familie, Hilfsbedürftige Person).

Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #52 am: 04.08.2022 09:40 »
Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.

Doch, man "tut" es wissentlich, vorsätzlich und nimmt Schaden in Kauf, wenn dem Arbeitgeber die Umstände bekannt sind, dass der Arbeitnehmer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu versorgen hat.

Ein Kündigungsgrund wegen Nicht-Anordnungsfähigkeit kurzfristiger Teilnahmen an "was-auch-immer" für alleinerziehende/alleinlebende/alleinstehende Mütter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigungen wäre irgendwie doof, oder?

Nein, das tut man nicht. Es wird, für so manchen offenbar überraschend, auch seitens Gesetzgeber, Rechtsprechung und Tarifpartnern erwartet, dass der Arbeitnehmer seinen privaten Scheiss grundsätzlich auf die Reihe bekommt und dem Arbeitgeber zur vertraglich geschuldeten Leistungserbringung, zu der in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes eben auch die Abordnung gehört, zu der der Arbeitnehmer bei einer Dauer von drei Monaten oder weniger nicht einmal zu hören ist, zur Verfügung steht.

GofX

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #53 am: 04.08.2022 09:58 »
Es wird [...] erwartet, dass der Arbeitnehmer [...] zur Verfügung steht.

Träum' weiter von vertraglich geregelter Lebensführung.

Selbstverständlich werden von Gerichten die privaten Lebensumstände bei der Erbringung der Arbeitsvertraglich vereinbarten Leistung berücksichtigt. Da gibt es zumutbare und nicht zumutbare Belastungen. Die Oma verhungern zu lassen ist dabei wohl eher unzumutbar.

Die Teilzeitkraft und alleinerziehende Mutter war ein Muster-Beispiel dafür, dass der Arbeitgeber eben nicht willkürlich anordnen und abordnen kann, sondern sehr wohl Rücksicht darauf nehmen muss, dass das Kind sonst z.B. nicht aus dem Kindergarten abgeholt werden kann, wenn der Mutter Überstunden angeordnet werden. Dann mit Abmahnung und Kündigung zu drohen (weil es der Tarifvertrag angeblich ermöglicht), wird wohl ziemlich sicher vor dem Arbeitsgericht anders entschieden werden.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #54 am: 04.08.2022 10:05 »
Du kannst Dich gegen Rechtsgrundsätze auflehnen, verkürzt und sinnverfälschend zitieren und absurde Beispiele erfinden, so viel Du möchtest, es ändert nichts. Privater Scheiss ist privater Scheiss ist privater Scheiss. Der Arbeitgeber muss ihn unter Umständen bei seiner Abwägung berücksichtigen und kann dann trotzdem zu dem sachgerechten und ermessensfehlerfreien Ergebnis kommen, dass seine Interessen den privaten Scheiss überwiegen.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #55 am: 04.08.2022 10:06 »

Selbstverständlich werden von Gerichten die privaten Lebensumstände bei der Erbringung der Arbeitsvertraglich vereinbarten Leistung berücksichtigt. Da gibt es zumutbare und nicht zumutbare Belastungen. Die Oma verhungern zu lassen ist dabei wohl eher unzumutbar.
Wie ich finde treffend zusammengefasst
https://www.bundestag.de/resource/blob/819006/388fdfbc01f63eb9018bb0447c4e944c/WD-6-100-20-pdf-data.pdf

Es bleibt dabei:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig oder sofort seine Interessen gerichtlichdurchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen


Isie

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #56 am: 04.08.2022 10:21 »
@JesuisSVA:
@Kaiser80:
Ich schlage vor, dass ihr eure Feststellungen und Ratschläge etwas zurückhaltender formuliert. Ihr wisst schon, warum.
LG Isie

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #57 am: 04.08.2022 10:24 »

@Kaiser80:
Ich schlage vor, dass ihr eure Feststellungen und Ratschläge etwas zurückhaltender formuliert. Ihr wisst schon, warum.

Ehrlich gesagt: Nein ich wüsste nicht warum?


Rumo1895

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #58 am: 04.08.2022 11:32 »
Ist die Unterbringung im Schulungszentrum für das Ermessen des AG eigentlich von Bedeutung oder wäre es nach hM vom Direktionsrecht gedeckt dem AN (aus z.B. Hamburg) mitzuteilen, dass er ab morgen für die nächsten 3 Monate in z.B. München arbeitet? Ist das dann auch "privater Scheiss" ?

WasDennNun

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #59 am: 04.08.2022 11:38 »
Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?

Du setzt eine "Anordnung zur Fortbildung seitens des Arbeitgebers" gleich mit einem "schweren Unfall einer Person, die sich dann aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern kann?"
Fragwürdige Gewichtung von Arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten ...
Nein, ich wollte damit darauf hinweisen, dass man schon fahrlässig handelt, wenn man keinen Plan B hat, wenn man als einziger für die Versorgung eines Menschen zuständig ist.
wenn man nämlich einen solchen hätte, dann wäre es ja auch kein Problem das die Person weiter versorgt wird, egal ob Unfall oder Dienstreise der Grund ist.