Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
GofX:
--- Zitat von: JesuisSVA am 04.08.2022 08:07 ---Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers [...]
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Sorry, ich habe das mal abgekürzt.
Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.
--- Zitat von: WasDennNun am 04.08.2022 06:15 ---Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?
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Du setzt eine "Anordnung zur Fortbildung seitens des Arbeitgebers" gleich mit einem "schweren Unfall einer Person, die sich dann aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern kann?"
Fragwürdige Gewichtung von Arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten ...
JesuisSVA:
--- Zitat von: xap am 04.08.2022 08:58 ---Dann empfehle ich den Thread erneut zu lesen. Aber ich bin gnädig. Liegt wahrscheinlich an deiner selektiven Wahrnehmung.
Ob die Oma (pflegebedürftige Person) nun verhungert sei mal dahingestellt. Wie der TE gesundheitlich darauf reagiert wissen wir ebenfalls nicht. Von daher ist deine Straftatunterstellung, wie so oft bei dir, nur heiße Luft aus dem Spid'schen Elfenbeinturm.
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Deine psychotisch Fixierung auf Spid kannst Du gerne für Dich behalten.
Du schriebst:
--- Zitat von: xap am 03.08.2022 15:46 ---Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat. Vielleicht findet sich ein Ersatzkandidat.
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Da geht es nicht um eine "gesundheitliche Reaktion", Du forderst zum Betrug auf. Und das sagt schlicht einiges über Dich und Deine Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sowie die msngelnde Qualität der Personalauswahl Deines Arbeitgebers aus.
Kaiser80:
--- Zitat von: xap am 04.08.2022 08:31 ---Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.
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So sie denn auch tatsächlich besteht, hat sie dies auch nicht.
Deine Aussage @xap war allerdings:
--- Zitat von: xap am 03.08.2022 15:46 ---Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat.
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Und dies ist, wie JesuisSVA zutreffend feststellt Betrug
Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen
JesuisSVA:
--- Zitat von: GofX am 04.08.2022 09:04 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 04.08.2022 08:07 ---Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers [...]
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Sorry, ich habe das mal abgekürzt.
Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.
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Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.
GofX:
--- Zitat von: JesuisSVA am 04.08.2022 09:07 ---
--- Zitat von: GofX am 04.08.2022 09:04 ---Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.
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Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.
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Doch, man "tut" es wissentlich, vorsätzlich und nimmt Schaden in Kauf, wenn dem Arbeitgeber die Umstände bekannt sind, dass der Arbeitnehmer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu versorgen hat.
Ein Kündigungsgrund wegen Nicht-Anordnungsfähigkeit kurzfristiger Teilnahmen an "was-auch-immer" für alleinerziehende/alleinlebende/alleinstehende Mütter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigungen wäre irgendwie doof, oder?
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