Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?

<< < (12/16) > >>

Kaiser80:

--- Zitat von: GofX am 04.08.2022 09:58 ---
Selbstverständlich werden von Gerichten die privaten Lebensumstände bei der Erbringung der Arbeitsvertraglich vereinbarten Leistung berücksichtigt. Da gibt es zumutbare und nicht zumutbare Belastungen. Die Oma verhungern zu lassen ist dabei wohl eher unzumutbar.

--- End quote ---
Wie ich finde treffend zusammengefasst
https://www.bundestag.de/resource/blob/819006/388fdfbc01f63eb9018bb0447c4e944c/WD-6-100-20-pdf-data.pdf

Es bleibt dabei:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig oder sofort seine Interessen gerichtlichdurchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen

Isie:
@JesuisSVA:
@Kaiser80:
Ich schlage vor, dass ihr eure Feststellungen und Ratschläge etwas zurückhaltender formuliert. Ihr wisst schon, warum.
LG Isie

Kaiser80:

--- Zitat von: Isie am 04.08.2022 10:21 ---
@Kaiser80:
Ich schlage vor, dass ihr eure Feststellungen und Ratschläge etwas zurückhaltender formuliert. Ihr wisst schon, warum.


--- End quote ---
Ehrlich gesagt: Nein ich wüsste nicht warum?

Rumo1895:
Ist die Unterbringung im Schulungszentrum für das Ermessen des AG eigentlich von Bedeutung oder wäre es nach hM vom Direktionsrecht gedeckt dem AN (aus z.B. Hamburg) mitzuteilen, dass er ab morgen für die nächsten 3 Monate in z.B. München arbeitet? Ist das dann auch "privater Scheiss" ?

WasDennNun:

--- Zitat von: GofX am 04.08.2022 09:04 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.08.2022 06:15 ---Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?

--- End quote ---

Du setzt eine "Anordnung zur Fortbildung seitens des Arbeitgebers" gleich mit einem "schweren Unfall einer Person, die sich dann aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern kann?"
Fragwürdige Gewichtung von Arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten ...

--- End quote ---
Nein, ich wollte damit darauf hinweisen, dass man schon fahrlässig handelt, wenn man keinen Plan B hat, wenn man als einziger für die Versorgung eines Menschen zuständig ist.
wenn man nämlich einen solchen hätte, dann wäre es ja auch kein Problem das die Person weiter versorgt wird, egal ob Unfall oder Dienstreise der Grund ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version