Autor Thema: Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?  (Read 9923 times)

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #60 am: 04.08.2022 11:39 »
Ist die Unterbringung im Schulungszentrum für das Ermessen des AG eigentlich von Bedeutung oder wäre es nach hM vom Direktionsrecht gedeckt dem AN (aus z.B. Hamburg) mitzuteilen, dass er ab morgen für die nächsten 3 Monate in z.B. München arbeitet? Ist das dann auch "privater Scheiss" ?
Der Arbeitgeber muss die Umstände bei seinen Erwägungen pflichtgemäß berücksichtigen. Stellt er eine Unterkunft, wird er regelmäßig eher dazu berechtigt sein, kurzfritige Dispositionen zu treffen, als wenn er dies nicht täte.

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #61 am: 04.08.2022 11:39 »
Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen
Ein hoch auf diese treffende Zusammenfassung

Isie

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #62 am: 04.08.2022 14:02 »
@Kaiser80: Punkt 3 deiner Vorschläge.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #63 am: 04.08.2022 14:22 »
@Kaiser80: Punkt 3 deiner Vorschläge.
Ja und nu? Ich zeige ja nur auf was er tun kann bzw. was ist wenn er krank macht und fordere nicht dazu auf oder schlage es vor. Wenn ich sowas "vorsichtig" formulieren würde fände ich das in der Tat etwas bedenklicher.

Was ich tun würde ist ja was anderes...

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #64 am: 04.08.2022 14:54 »
Btw
es gibt auch noch

4. Die Anweisung zur Fortbildung zu fahren ignorieren, zur Arbeit gehen und seine (wichtigere) Arbeit machen.
5. Betrügen und so tun als er den Termin vergessen hat und weiter bei 4.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #65 am: 04.08.2022 15:08 »
Ich würde auch hinfahren wenn's dort schön ist. Ich würde dann von Zeitraum x so etwa 3/4 x Spazieren gehen,"offiziell "auf'm Scheißhaus verbringen oder schon mal Bewerbungen für nen neuen AG schreiben. Jeden Abned dann Chefchen 'ne e-mail schreiben mit dem Inhalt der 1/4 x, man möchte ja sein erworbenes Fachwissen teilen.

Wer will denn in so nem Laden bzw. mit solchen Leuten arbeiten?

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #66 am: 04.08.2022 15:12 »
Dem Arbeitnehmer steht es ja jederzeit völlig frei, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, richtig. Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind. Deshalb verstehe ich das Gejammer hier nicht, wenn der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht. Oder wenn dann Aufforderungen/Ratschläge/"ich würde ja..." zu vertrags-/treu-/gesetzwidirgem Verhalten kommen. Entweder der Arbeitnehmer kann es irgendwo anders besser haben, dann soll er dahin gehen. Oder er kann das nicht. Dann soll er mit seiner Situation klarkommen.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #67 am: 04.08.2022 15:17 »
Dem Arbeitnehmer steht es ja jederzeit völlig frei, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, richtig.
Eben.
Der @TE schrieb ja, dass dies mehrfach vorgekommen sei. Da wäre bei mir vermtl. nach der Aktion Mittwoch Abordnung und Montag ab vom Hof Schluss gewesen und mind. innerlich gekündigt.

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #68 am: 04.08.2022 15:32 »
Dem Arbeitnehmer steht es ja jederzeit völlig frei, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, richtig.
Eben.
Der @TE schrieb ja, dass dies mehrfach vorgekommen sei. Da wäre bei mir vermtl. nach der Aktion Mittwoch Abordnung und Montag ab vom Hof Schluss gewesen und mind. innerlich gekündigt.
Bei mit nur, wenn der AG es ablehnt eine zeitlich befristete (solange ich Pflegen muss) Änderung in den (schlecht verhandeltem) AV aufzunehmen (mit dem Inhalt, dass Abordnungen 2 Wochen vorher angekündigt werden müssen und nur einvernehmlich eine kürzere Frist akzeptiert wird).

Schokobon

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #69 am: 05.08.2022 09:22 »
Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.
Ich kann also jederzeit von beiden Seiten zu mehrwöchigen Abwesenheiten verdonnert werden ohne, dass der jeweils andere Bereich darunter leidet.


Rumo1895

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #70 am: 05.08.2022 09:26 »
Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind.

Die Annahme zweier Verhandlungspartner auf Augenhöhe ist theoretisch richtig deckt sich aber im Allgemeinen nur selten mit der tatsächlichen Praxis.

Zumal Nebenabreden erfahrungsgemäß den arbeitgeberseitigen Apparat überfordern -zumindest wenn sie rechtssicher fixiert und nicht nur "mündlich" zugesagt werden.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #71 am: 05.08.2022 09:39 »
Wie ich im entsprechenden Beitrag ausgeführt habe, steht es dem Arbeitnehmer ja frei, einen Arbeitsvertrag, der die ihm wichtigen Punkte enthält, nicht zu unterschreiben. Oder auch einfach zu einem Arbeitgeber zu wechseln, bei dem er die gewünschten Konditionen erhält.

Nebenabreden sind üblich und so verbreitet, dass die Tarifpartner es sogar für erforderlich hielten, eine tarifliche Regelung dazu zu treffen.

Isie

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #72 am: 05.08.2022 09:55 »
Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.
Ich kann also jederzeit von beiden Seiten zu mehrwöchigen Abwesenheiten verdonnert werden ohne, dass der jeweils andere Bereich darunter leidet.
Gratuliere, dann hast du sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei deiner Ehefrau einen Volltreffer gelandet. Nun Stelle dir mal vor, dein Stellvertreter hat Urlaub und deine Ehefrau hat auch ein paar Termine - natürlich nur zu der Zeit, in der du normalerweise zuhause bist. Und nun fällt deinem Arbeitgeber spontan ein, dass du die komplette nächste Woche einen Lehrgang in einem 300 km entfernten Ort besuchen sollst.

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #73 am: 05.08.2022 09:58 »
Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind.

Die Annahme zweier Verhandlungspartner auf Augenhöhe ist theoretisch richtig deckt sich aber im Allgemeinen nur selten mit der tatsächlichen Praxis.

Zumal Nebenabreden erfahrungsgemäß den arbeitgeberseitigen Apparat überfordern -zumindest wenn sie rechtssicher fixiert und nicht nur "mündlich" zugesagt werden.
Ersteres, weil 99,99% der Angestellten nicht auf die Idee kommen solche Dinge vorab zu regeln und dann jaulen, wenn der worst case Fall eintritt (sie wie beim TE).
Letzteres ist dann ja wohl absolut ein Anlass um so mehr wichtige Dinge zu regeln, wenn mit so einer Kleinigkeit den AG überfordert ist.

Rumo1895

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #74 am: 05.08.2022 10:02 »
Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.

Die 50er Jahre haben angerufen und möchte ihr Familienbild zurück haben...