Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
JesuisSVA:
--- Zitat von: Rumo1895 am 04.08.2022 11:32 ---Ist die Unterbringung im Schulungszentrum für das Ermessen des AG eigentlich von Bedeutung oder wäre es nach hM vom Direktionsrecht gedeckt dem AN (aus z.B. Hamburg) mitzuteilen, dass er ab morgen für die nächsten 3 Monate in z.B. München arbeitet? Ist das dann auch "privater Scheiss" ?
--- End quote ---
Der Arbeitgeber muss die Umstände bei seinen Erwägungen pflichtgemäß berücksichtigen. Stellt er eine Unterkunft, wird er regelmäßig eher dazu berechtigt sein, kurzfritige Dispositionen zu treffen, als wenn er dies nicht täte.
MoinMoin:
--- Zitat von: Kaiser80 am 04.08.2022 09:06 ---Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen
--- End quote ---
Ein hoch auf diese treffende Zusammenfassung
Isie:
@Kaiser80: Punkt 3 deiner Vorschläge.
Kaiser80:
--- Zitat von: Isie am 04.08.2022 14:02 ---@Kaiser80: Punkt 3 deiner Vorschläge.
--- End quote ---
Ja und nu? Ich zeige ja nur auf was er tun kann bzw. was ist wenn er krank macht und fordere nicht dazu auf oder schlage es vor. Wenn ich sowas "vorsichtig" formulieren würde fände ich das in der Tat etwas bedenklicher.
Was ich tun würde ist ja was anderes...
MoinMoin:
Btw
es gibt auch noch
4. Die Anweisung zur Fortbildung zu fahren ignorieren, zur Arbeit gehen und seine (wichtigere) Arbeit machen.
5. Betrügen und so tun als er den Termin vergessen hat und weiter bei 4.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version