Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Rumo1895:
--- Zitat von: JesuisSVA am 04.08.2022 15:12 ---Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind.
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Die Annahme zweier Verhandlungspartner auf Augenhöhe ist theoretisch richtig deckt sich aber im Allgemeinen nur selten mit der tatsächlichen Praxis.
Zumal Nebenabreden erfahrungsgemäß den arbeitgeberseitigen Apparat überfordern -zumindest wenn sie rechtssicher fixiert und nicht nur "mündlich" zugesagt werden.
JesuisSVA:
Wie ich im entsprechenden Beitrag ausgeführt habe, steht es dem Arbeitnehmer ja frei, einen Arbeitsvertrag, der die ihm wichtigen Punkte enthält, nicht zu unterschreiben. Oder auch einfach zu einem Arbeitgeber zu wechseln, bei dem er die gewünschten Konditionen erhält.
Nebenabreden sind üblich und so verbreitet, dass die Tarifpartner es sogar für erforderlich hielten, eine tarifliche Regelung dazu zu treffen.
Isie:
--- Zitat von: Schokobon am 05.08.2022 09:22 ---Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.
Ich kann also jederzeit von beiden Seiten zu mehrwöchigen Abwesenheiten verdonnert werden ohne, dass der jeweils andere Bereich darunter leidet.
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Gratuliere, dann hast du sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei deiner Ehefrau einen Volltreffer gelandet. Nun Stelle dir mal vor, dein Stellvertreter hat Urlaub und deine Ehefrau hat auch ein paar Termine - natürlich nur zu der Zeit, in der du normalerweise zuhause bist. Und nun fällt deinem Arbeitgeber spontan ein, dass du die komplette nächste Woche einen Lehrgang in einem 300 km entfernten Ort besuchen sollst.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rumo1895 am 05.08.2022 09:26 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 04.08.2022 15:12 ---Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind.
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Die Annahme zweier Verhandlungspartner auf Augenhöhe ist theoretisch richtig deckt sich aber im Allgemeinen nur selten mit der tatsächlichen Praxis.
Zumal Nebenabreden erfahrungsgemäß den arbeitgeberseitigen Apparat überfordern -zumindest wenn sie rechtssicher fixiert und nicht nur "mündlich" zugesagt werden.
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Ersteres, weil 99,99% der Angestellten nicht auf die Idee kommen solche Dinge vorab zu regeln und dann jaulen, wenn der worst case Fall eintritt (sie wie beim TE).
Letzteres ist dann ja wohl absolut ein Anlass um so mehr wichtige Dinge zu regeln, wenn mit so einer Kleinigkeit den AG überfordert ist.
Rumo1895:
--- Zitat von: Schokobon am 05.08.2022 09:22 ---Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.
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Die 50er Jahre haben angerufen und möchte ihr Familienbild zurück haben...
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