Hallo zusammen,
ich hänge mich mal an diesen Thread heran, da mir die Definition lt. §8 (3) "... außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des § 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet... nicht ganz klar ist.
Als Beispiel habe ich zwei Einsätze:
00:12uhr (Anruf der Leitstelle) bis 03:25uhr (Ende des Einsatzes, also Ankunft Zuhause)
Hier würde ich mir 3,25Std. (3 ¼ Stunden) notieren.
Ist dies so korrekt oder wird tatsächlich auf volle 4,00Std. gerundet?
ein weiterer Fall:
02:29uhr (Anruf) bis 04:32Uhr (zurück Zuhause)
Hier würde ich 2,00Std. schreiben. Oder sind es hier (auch) wirklich 3,00Std.?
Habt vorab vielen Dank für eure Antworten!!