Autor Thema: Zu viel genehmigter Urlaub bei Kündigung in 2. Jahreshälfte  (Read 4189 times)

Bernstein

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Ich denke, der genehmigte Urlaub kann nicht von der Dienststelle widerrufen werden, allerdings kann nur so viel genommen werden, wie einem noch zusteht.
Man sollte sich mit der Dienststelle zusammensetzen und eine Übereinkunft treffen, wie hinsichtlich der fehlenden Urlaubstage verfahren werden soll.

JesuisSVA

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Ich denke, man sollte beide Ansprüche, also Urlaub und Urlaubsentgelt, zunächst getrennt voneinander betrachten. Urlaub ist ja die Erlaubnis, der Arbeit fernzubleiben. Im Rahmen dessen, was vorgetragen worden ist, kann man davon ausgehen, dass das Interesse des Arbeitnehmers an der Realisierung dieser Erlaubnis im zuvor festgelegten Zeitraum sehr stark ist, während dem nur das gewöhnliche Interesse des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers besteht und dieses auch in einem engen Zusammenhang zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wo man verbreitet ohnehin freistellt. Anspruch auf Urlaubsentgelt für die den Urlaubsanspruch überschießenden Tage besteht hingegen nicht, was jedoch auch wieder für eine Realisierung der Erlaubnis zum Fernbleiben von der Arbeit spricht, da der Arbeitgeber ja finanziell nicht belastet ist.