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Verdi Forderung TVÖD Pflege 2022/2023

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Bernstein:
In dem Thread "Kleinbetrieb und TvöD - Was gilt für Kündigungen?" schreibst du Arbeitgeber und meinst Arbeitnehmer. Gestehe anderen doch auch Fehler zu.

SVA:
Ich gestehe Dir den Fehler doch zu, dass Du bei Deiner Vermutung übersehen hast, dass der TVÖD-B keine Laufzeit bis zum 31.12.2022 hat. Ich habe lediglich darauf hingewiesen.

Bernstein:
Die Aussage anderer, dass dein Verhalten immer mehr dem von Spid ähnelt, kann ich nur bestätigen.

SVA:
Und das bringt den Sachverhalt jetzt inwieweit weiter? Oder willst Du auch hier Deinen Fehler nicht einsehen, wie in diesem Thread? Im Gegensatz zu mir in dem von Dir genannten Thread...

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