Autor Thema: [RP] Bewerbung auf Stelle Bundesbeamter ohne Info der derzeitigen Behörde  (Read 2785 times)

JohnnyT76

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Hallo,

ich habe das 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften/ Magister und ein Dipl. Wirtschaftsinformatik (DH). Zur Zeit bin ich beim Land RLP im gD in A9 auf Lebenzeit verbeamtet, da dies aufgrund meines Alters die letzte Möglichkeit vor erreichen der Altersgrenze war. Versprochen ist die jährliche Durchbeförderung in die A11.

Nun möchte ich mich gerne auf eine Stelle beim BSI bewerben (hD/A13-A14) und habe die Bedenken, dass falls es nicht klappen sollte und die derzeitige Behörde davon Kenntnis erlangt, die versprochene Durchbeförderung auf einmal vergessen ist. Wird das BSI direkt die Personalakte anfordern, oder wie ist das normale Vorgehen?

Danke und Gruß,

JohnnyT
« Last Edit: 29.07.2022 01:50 von Admin2 »

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Üblicherweise muss eine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Personalakte gegeben werden. Wenn du diese verweigerst, wird sie auch nicht angefordert.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob das Diplom für den höheren Dienst ausreicht (was bedeutet "DH"?)

JohnnyT76

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Hallo,

DH = Duale Hochschule.

Der Magister sollte ja sicher ausreichen, oder nicht?

Gruß,

JohnnyT

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Hallo,

DH = Duale Hochschule.

Der Magister sollte ja sicher ausreichen, oder nicht?

Gruß,

JohnnyT

Hast du die Befähigung zum Richteramt?

JohnnyT76

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Habe kein Referendariat gemacht.

JohnnyT

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Habe kein Referendariat gemacht.

JohnnyT

Das beantwortet meine Frage nicht. Hast du die Befähigung zum Richteramt?

JohnnyT76

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Offensichtlich nicht, wenn ich das Referendariat nicht gemacht habe.

JohnnyT

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Offensichtlich nicht, wenn ich das Referendariat nicht gemacht habe.

JohnnyT

Wäre es für mich offensichtlich, hätte ich nicht gefragt.

Der Magister sollte ausreichen als Bildungsvoraussetzung für den höheren Dienst. Fehlt zur Laufbahnbefähigung noch die hauptberufliche Tätigkeit, die dann in der neuen Stelle geleistet werden kann.

JohnnyT76

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Super, danke Dir für die Erläuterungen.

Gruß,

JohnnyT

was_guckst_du

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...da er nur das erste Staatsexamen jur. hat, kann er keine Befähigung zum Richteramt haben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Schmitti

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...habe die Bedenken, dass falls es nicht klappen sollte und die derzeitige Behörde davon Kenntnis erlangt, die versprochene Durchbeförderung auf einmal vergessen ist.
Ich habe die Erwartung, dass das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eh vergessen wird.

ProudOfficial

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Soweit ich weiß, wird deine Personalakte in der Regel erst angefordert, wenn du dich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt hast.

Pukki

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Ich bin mir nicht sicher, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Aus eigener Erfahrung: Vor einigen Jahren habe ich mich bei einer anderen obersten Landesbehörde beworben (Bewerbungsunterlagen Freitags zum Dienstschluss abgegeben). Die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in meine Personalakte hatte ich beigefügt.
Am Montag Vormittag erhielt ich einen Anruf von unserem Personalchef, der erklärte, die betreffende Personalstelle hätte meine Personalakte angefordert und die Frage aufwarf, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, dass ich doch im bisherigen Haus bleiben könnte.

Ich habe zwar schon vieles erlebt, aber dass eine Auswahlentscheidung innerhalb so kurzer Zeit getroffen worden wäre - zumal auf einer Stelle, auf der ich trotz des allgegenwärtigen Fachkräftemangels mit Sicherheit nicht der einzige Bewerber war - das halte ich für ziemlich utopisch.

Btw., mir persönlich hat es nicht geschadet, Flagge zu zeigen und meinen Hut in den Ring zu werfen, im Gegenteil. Nachdem zuvor Vieles versprochen worden war, ohne dass sich bis zu diesem Zeitpunkt etwas getan hätte, konnte man danach gar nicht schnell genug tätig werden. Aber das mag auch eine Frage der aktuellen Behörde und Tätigkeit sein.

Casiopeia1981

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Die Anforderung der Personalakte vor dem Vorstellungsgespräch ist wirklich die absolute Ausnahme. Ich erteile die Einsichtnahme auch erst nach dem Vorstellungsgespräch, außer wenn es explizit in der Stellenausschreibung steht.

Ich nehme auch immer einen Satz mit auf, die Bewerbung bitte vertraulich zu behandeln. Bin damit sehr gut gefahren (von A9g bis A 15 und demnächst  B-Besoldung).

Man kann auch vorher telefonisch fragen, wie mit der Bewerbung umgegangen wird und wie und wann die Einsichtnahme  erfolgen soll.