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TV-L - Leiter einer Dienstleistungsabteilung - Einschätzung?
ProtoTyp:
Guten Tag ihr Lieben,
ich bräuchte mal eure Einschätzung...
Ich wurde 2012 mit E09A in Stufe 3 eingestellt als "normaler" IT´ler (Fachinformatiker SI IHK + IT Administrator IHK + IT Operative Professional IHK + Jahrelange Berufserfahrung im Informatiksektor sowie diverse Zertifikate, Schulungen, Weiterbildungen etc.). Wurde 2017 dann dank einer Pensionierung und einer Versetzung gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, die Abteilung in der ich als IT´ler bis dato tätig war, zu leiten. Daraufhin hat man mich zum Leiter gemacht, mir alle Leitungsfunktionen und Befugnisse übertragen, mit dem Ergebnis, dass ich von E09A in die E09B in Stufe 4 überführt wurde. Seither habe ich noch den Anstieg auf die Stufe 5 bekommen und das war es. Alle Versuche mich höher zu Gruppieren wurden im Keim erstickt mit dem Grundtenor: "Sie haben nicht studiert" und "Sie haben nicht den Verwaltungslehrgang Teil 1 und 2" (Achtung - wir sind in Niedersachsen). Hinweis - vor mir hatte ein Beamter A12 die Abteilungsleitung inne und vielerorts ist das bei meinen Amtsbrüdern und Schwestern auch nach wie vor so...
Was heißt in meinem Fall "Abteilung" im Sinne von Personal:
Ich bin Fachvorgesetzter, weisungsbefugt und schreibe z.B. Beurteilungsbeiträge, wirke bei Einstellungen und Beurteilungen zum Ablauf der Probezeit und bei Entfristung der Arbeitsverhältnisse mit, führe Personalgespräche und Mitarbeiter-Vorgesetzten Gespräche etc...
Mir untersteht:
ein Bereich Mobilität bestehend aus 3 Personen mit jeweils E08, E07, E05 (bis vor kurzen +1x A10 +1x E06 +1xE04 mit Fahrerzulage)
ein Dienstleistungsbereich bestehend aus 2 Personen mit jeweils A10 (vermutlich bald A11) und E05
ein Technikbereich bestehend aus 3 Personen mit jeweils E09, E09, E09
Was heißt in meinem Fall "Abteilung" im Sinne von Material:
80 Fahrzeuge, Hunderte Funkgeräte, Mobiltelefone + Tablets, 500 Computer und Servertechnik, mehrere Hundert Telefoniegeräte, Hunderte Schusswaffen und Munition, Diverse Technik- und Serverräume, Diverse sonstige Räumlichkeiten und Lager, Sonstiges Material insgesamt im Wert von mehreren Millionen Euro
Fragestellung 1:
Ich würde euch mal um Meinungen bitten, was ihr so denkt, was wohl eine halbwegs faire Einstufung eines solchen Dienstpostens und natürlich meiner Person sein könnte eurer Meinung nach und wie ihr eure Meinung jeweils begründet. Sollten euch noch Angaben fehlen, immer raus damit.
Fragestellung 2:
Weiterhin würde mich interessieren ob ihr ähnliche Konstellationen wie die meine kennt und wie dort eingruppiert wurde. Vor Allem ob da auch der sog. "sonstige Beschäftigte" ggf. eine Rolle spielt und ob es Beispiele mit E12 und/oder E13 bewertet - OHNE STUDIUM - gibt.
Mein Schicksal nagt täglich an mir und ich fühle mich verschaukelt. Mein Job ist traumhaft, aber meine Eingruppierung macht mir doch sehr zu schaffen und ich möchte perspektivisch daran etwas ändern und in die richtige Richtung bewegen.
Danke!
neodeo2:
Fragestellung 1:
Ich würde euch mal um Meinungen bitten, was ihr so denkt, was wohl eine halbwegs faire Einstufung eines solchen Dienstpostens und natürlich meiner Person sein könnte eurer Meinung nach und wie ihr eure Meinung jeweils begründet. Sollten euch noch Angaben fehlen, immer raus damit.
Antwort.:
Bei uns wäre das/ ist solch eine Stelle mit e13 bewertet.
Fragestellung 2:
Weiterhin würde mich interessieren ob ihr ähnliche Konstellationen wie die meine kennt und wie dort eingruppiert wurde. Vor Allem ob da auch der sog. "sonstige Beschäftigte" ggf. eine Rolle spielt und ob es Beispiele mit E12 und/oder E13 bewertet - OHNE STUDIUM - gibt.
Antwort.:
ich selbst habe kein Studium und habe e10 (mit Aussicht auf e11 oder vllt irgendwann e12).
Seit der neuen IT-Eingruppierungsverordnung (seit 01.01.2021) ist es nun möglich bis e12 zu gelangen, ohne Studium.
Seit dem haben sich die Stellenausschreibungen auch deutlich verändert.
Das LDI, ITZBund oder normale Ämter schreiben nun folgendes aus.
"Abgeschlossene, IT-einschlägige Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) oder abgeschlossene Berufsausbildung in einem IT-Beruf oder im Rahmen einer der ausgeschriebenen Tätigkeit entsprechenden Berufserfahrung erworbene entsprechende Fertigkeiten und Kenntnisse"
Ausgeschrieben sind die Stellen mit e11.
Was du machen kannst, frag dein Amt, dass Sie deine Stelle nach neuer IT Eingruppierungsverordnung bewerten.
Oder such dir in einem anderen Amt eine neue Stelle.
Nicht nur die Privatwirschaft, sondern auch sehr viele Ämter suchen ohne Ende.
Ich habe genau aus solchen Grund wie du, das Amt gewechselt, weil mein altes sich geweigert hatte.
WasDennNun:
--- Zitat von: neodeo2 am 28.07.2022 08:01 ---Seit der neuen IT-Eingruppierungsverordnung (seit 01.01.2021) ist es nun möglich bis e12 zu gelangen, ohne Studium.
--- End quote ---
der Abschnitt 11 geht bis E13 ohne Studium
--- Zitat von: neodeo2 am 28.07.2022 08:01 ---Was du machen kannst, frag dein Amt, dass Sie deine Stelle nach neuer IT Eingruppierungsverordnung bewerten.
Oder such dir in einem anderen Amt eine neue Stelle.
--- End quote ---
Die Tätigkeiten die oben beschrieben werden sind aber eben nicht dort angesiedelt, man kann sich ja nicht nach belieben einen Abschnitt der EGO raussuchen.
SVA:
Ich sehe bei der geschilderten Tätigkeit jetzt nicht die eines Beschäftigten in der Informationstechnik. Vielmehr sind für den anzunehmenden einzigen Arbeitsvorgang (aufgrund Leitungstätigkeit) die allg. Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen. Der Hinweis auf Niedersachsen soll wohl auf die 81er-Vereinbarung abzielen. Diese berührt jedoch die Eingruppierung überhaupt nicht. Da zur auszuübenden Tätigkeit keine hinreichenden Angaben gemacht worden sind, kann nicht beurteilt werden, welche Entgeltgruppe zutreffend sein sollte. Sofern man das Erfordernis gründlicher und umfassender Fachkenntnisse und selbständiger Leistungen annimmt (geschildert wurde jedoch nichts, was darauf hindeutet), würde ich auf Grundlage der Schilderung durchaus eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit (Verantwortung für Personal und Material in nicht unerheblichem Umfang) bejahen, Hinweise auf weitere Heraushebungsmerkmale gibt es nicht.
WasDennNun:
Ob man studiert hat oder nicht führt maximal zu einer herab Gruppierung um einer EG
so wie alle anderen fehlenden Voraussetzung in der Person.
Es muss andersrum eingruppiert werden (und fairniss ist irrelevant)
es ist egal wer die Tätigkeiten ausübt.
Man stellt also zunächst fest wo die Tätigkeiten eingruppiert sind unabhängig davon wer diese Tätigketien gerade ausübt.
und dann stellt man fest wie die Person anhand seiner auszuübenden Tätigketien eingruppiert ist (z.B. minuis eine EG wegen fehlender Voraussetzung ind er Person.)
Wenn irgendeine PersonalBeamtenKrampe das nicht kann, dann muss man leider das ArbG hinzuziehen.
oder leider Gottes dem betrügerischem AG den Rücken kehren.
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