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Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot

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nisi slz:
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot.
Ich bin aktuell in der Entgeltgruppe 9 a und im Juli in die Stufe 4 gekommen. Nun bin ich schwanger
und habe eine Risikoschwangerschaft, sollte ich im Laufe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot kommen
würde ich gerne wissen, ob tatsächlich ein Durchschnitt gebildet wird der letzten drei Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft. Falls ja, würde ich mich finanziell total schlecht stellen - gerade im Hinblick auf das Elterngeld.
Es ist zwischen Stufe 3 und Stufe 4 immerhin ein Unterschied von fast 250€ netto. :(
Habt ihr Erfahrungen dies bezüglich?

Fragmon:
Ja, es zählt das Entgelt der Monate vor der Schwangerschaft. Im Hintergrund läuft die Stufenlaufzeit weiter, wird dir in dem Fall aber keinen Vorteil bieten.

Finanzielle schlechter stellen ist Ansichtssache. Die Position der Arbeitgeber wird dazu bestimmt eine andere sein.

Isie:
Nein, das ist nicht richtig.

Maßgebend ist § 21 Abs. 4 MuSchG:
Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

indianahorst:

--- Zitat von: nisi slz am 28.07.2022 21:39 ---sollte ich im Laufe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot kommen
würde ich gerne wissen, ob tatsächlich ein Durchschnitt gebildet wird der letzten drei Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft.

--- End quote ---

Also erstmal ist der Zeitraum "vor Eintritt der Schwangerschaft" komplett irrelevant.

 "Während des Mutterschutzes wird Mutterschaftsgeld gezahlt. Wie hoch es ist, richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn."

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-arbeit-und-familie-1779598

Entscheidend sind also für das Mutterschaftsgeld dein Gehalt in den ca. 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes.
Wenn du vorher wegen Risikoschwangerschaft von deinem Arzt/Ärztin Beschäftigungsverbot erhältst, dann gilt das als Krankschreibung und du bekommst vom Arbeitgeber weiterhin dein volles Gehalt gezahlt.

indianahorst:

--- Zitat von: nisi slz am 28.07.2022 21:39 ---gerade im Hinblick auf das Elterngeld.
Es ist zwischen Stufe 3 und Stufe 4 immerhin ein Unterschied von fast 250€ netto. :(
Habt ihr Erfahrungen dies bezüglich?

--- End quote ---

Noch was zum Elterngeld: hier gelten die 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes als Bemessungszeitraum. Es wird ein Durchschnitt des Nettoeinkommens gebildet (vereinfacht dargestellt).

Wenn du unter 2.800 EUR netto verdienst (was bei dir mit EG 9a der Fall ist), dann solltest du unbedingt sofort die Steuerklasse wechseln, falls du verheiratet bist. Du solltest Steuerklasse 3 wählen, dein Partner/Mann geht in Steuerklasse 5 bis zum Monat der Geburt. Damit hast du die geringsten steuerlichen Abzüge und bekommst ein höheres Nettogehalt. Der Wechsel lohnt sich aber nur am Anfang der Schwangerschaft, denn du musst mindestens die Hälfte der 12 Monate in der Steuerklasse 3 gewesen sein, damit der trick funktioniert. Nach der Geburt könnt ihr dann wieder die Steuerklassen tauschen.

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