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Höhergruppierung Gehobener Dienst

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LouiLoui93:
Hallo zusammen,
seit 2021 arbeite ich im öffentlichen Dienst und durch meinen Bachelor (komme aus der Wirtschaft) bin ich im gehobenen Dienst (Gruppierung 9b Stufe 1).
Während meiner Tätigkeit, absolviere ich noch parallel ein Masterstudium.
Durch meine hohe Verantwortung (insbesondere mit sensiblen Themen und einer hohen Personalanzahl), möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Andere Behörden (z. B. Kommunen, Polizei etc) bieten die selbe Stelle mit E11 oder E12 an.
Nun meine Frage:
Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?
Oder muss es die nächstmögliche Stufe sein? Auch ein Muster für den Antrag würde mich stark interessieren. Vllt. kann mir ein zukommen lassen!
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Fachkraft bin und keine weitere Bedienstete meine Tätigkeit "ausüben" kann.
Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr! Vielen Dank & LG

WasDennNun:
Es gibt keinen solchen Antrag.
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht aufgrund individueller Fähigkeiten oder vermeintliche Alleinstellungsmerkmale.
Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs kann ein ArbG korrigieren.


Der Begriff gehobener Dienst hat im Tarifbereich nichts verloren, der existiert da nicht, sondern ist/war mal Beamtengedöns.
Durch deinem Masterstudium wirst du nicht besser eingruppiert.
Eine höhere EG erreicht man nur durch eine Änderung der Tätigkeit.

Kaiser80:
@TE:
Wie bereits von WasDennNun angemerkt ist die auszübende Tätigkeit entscheidend.

Wie kam denn der AG zu seiner Rechtsmeinung EG9b?

Ansonsten hast du begrifflich und (teilweise) inhaltlich so ziemlich alles durcheinander geworfen was man durcheinander werfen kann. So du denn eine Höhergruppierung prüfen lassen möchtest und eine höhere EG im Zweifel gerichtlich durchsetzen möchtest, rate ich dir dringend(!) fachanwaltlichen Rat einzuholen. Das geht sonst schief!

pommes:
>> Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?

Wie bereits geschrieben gibt es einen solchen Antrag nicht. Vielleicht sollte dein AG seine Rechtsmeinung ändern, kannst ja mal fragen :)
Ein solcher "sprung" ist aber durchaus möglich und üblich.

SVA:
Es wurde allerdings nichts geschildert, was vermuten ließe, dass der Arbeitgeber über die Eingruppierung von LouiLoui93 irrte.

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