Autor Thema: Höhergruppierung Gehobener Dienst  (Read 4981 times)

pommes

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #15 am: 29.07.2022 10:05 »
[...]
Durch meine hohe Verantwortung (insbesondere mit sensiblen Themen und einer hohen Personalanzahl), möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Andere Behörden (z. B. Kommunen, Polizei etc) bieten die selbe Stelle mit E11 oder E12 an.
Nun meine Frage:
Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?[...]

BTW: Das ist das Thema SVA

>> Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?

Wie bereits geschrieben gibt es einen solchen Antrag nicht. Vielleicht sollte dein AG seine Rechtsmeinung ändern, kannst ja mal fragen :)
Ein solcher "sprung" ist aber durchaus möglich und üblich.

So. Wo ist jetzt das Problem? Vielleicht ist die Rechtsmeinung falsch? Wo ist das Untreue?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #16 am: 29.07.2022 10:07 »
Das habe ich: Untreue.
Also wenn ich dem Personaler eine Tätigkeitsdarstellung inkl. Eingruppierungsvermutung vorlege und er sich dieser Rechtsmeinung anschließt ist es Untreu, wenn dann ein ArbG feststellt, dass die Eingruppierung eine niedrigere ist.

Gut zu wissen.

Dann ist es wohl Betrug, wenn man sich zu Ungunsten des AN irrt.

SVA

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #17 am: 29.07.2022 10:13 »
Die Untreue liegt genau hier:

pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

Es geht nicht um Unfähigkeit. Es soll geirrt werden. Und ja, zu Ungunsten des Arbeitgebers ist das Untreue. Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist es Betrug. Da kann sich jetzt gewunden werden, so viel man will: es ist so. Und wenn man das gutheisst, ist man im öffentlichen Dienst einfach falsch.

pommes

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #18 am: 29.07.2022 10:17 »
Die Untreue liegt genau hier:

pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

Es geht nicht um Unfähigkeit. Es soll geirrt werden. Und ja, zu Ungunsten des Arbeitgebers ist das Untreue. Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist es Betrug. Da kann sich jetzt gewunden werden, so viel man will: es ist so. Und wenn man das gutheisst, ist man im öffentlichen Dienst einfach falsch.


pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

exakt

exakt das schlage ich vor. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dies als "anstiftung zur Untreue" werten würde. Lass mal die Kirche im Dorf SVA.

SVA

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #19 am: 29.07.2022 10:24 »
Ihr könnt Euch hier rauszureden versuchen, so viel Ihr wollt. Mir ist auch völlig egal, wo die Kirche steht. Es ist auch egal, ob es im Zweifel erfolgen soll. Wenn sich die ausführende Person beim Arbeitgeber irren soll, ist es schlicht so, wie ich geschrieben habe. Wie man als halbwegs rechtschaffender Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann, dass das in Ordnung sei, ist mir ein Rätsel. So Wasdennnnun an anderer Stelle eine Verrohung der Gesellschaft gesucht hat, mag er sie nunmehr bei sich und Pommes gefunden haben.

pommes

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #20 am: 29.07.2022 10:30 »
Ihr könnt Euch hier rauszureden versuchen, so viel Ihr wollt. Mir ist auch völlig egal, wo die Kirche steht. Es ist auch egal, ob es im Zweifel erfolgen soll. Wenn sich die ausführende Person beim Arbeitgeber irren soll, ist es schlicht so, wie ich geschrieben habe. Wie man als halbwegs rechtschaffender Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann, dass das in Ordnung sei, ist mir ein Rätsel. So Wasdennnnun an anderer Stelle eine Verrohung der Gesellschaft gesucht hat, mag er sie nunmehr bei sich und Pommes gefunden haben.

hmmmm, ich muss zugeben, so unrecht hast Du gar nicht. Ich denk da mal drüber nach.

SVA

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #21 am: 29.07.2022 10:31 »
Und ich denke darüber nach, das demnächst zurückhaltender zu formulieren.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #22 am: 29.07.2022 10:36 »
Das habe ich: Untreue.
Also wenn ich dem Personaler eine Tätigkeitsdarstellung inkl. Eingruppierungsvermutung vorlege und er sich dieser Rechtsmeinung anschließt ist es Untreu, wenn dann ein ArbG feststellt, dass die Eingruppierung eine niedrigere ist.

Gut zu wissen.

Dann ist es wohl Betrug, wenn man sich zu Ungunsten des AN irrt.

Ich rede mich nicht raus.
Wenn deiner Meinung nach obiges Szenario Untreue, dann ist es so.
Ein Personaler kann sich ja nur dann bewusst sein, dass er irrt(e) mit seiner Rechtmeinung, wenn das Arbeitsgericht ihm die korrekte Eingruppierung mitteilt.
Vorher ist er halt idR nur eine schlampiger Mitarbeiter, wenn er anstandslos der Rechtmeinung des AN folgt.

Und ich meine jetzt nicht, dass er einen Spülhelfer mit einer EG14 bewertet.
Oder das er jemanden anders bezahlt als ein Gericht es beschieden hat.
Denn wenn er sich bewusst ist, dass er falsch eingruppiert(exakter falsches Entgelt auszahlt, bzw. bewusst eine falsche Rechtsmeinung vortäuscht), dann irrt er sich ja nicht mehr!


SVA

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #23 am: 29.07.2022 10:43 »
Es geht ja nicht darum, dass jemand irrt. Es geht darum, dass jemand irren soll. Dass Beschäftigte in Personalstellen sich landauf, landab hinsichtlich der Eingruppierung irren, ist nicht streitbefangen. Und es ist zwar schlampert, aber ansonsten nicht zu beanstanden. Wenn sich einer dieser Beschäftigten aber irren soll, ist es schlicht kriminell, in die eine oder andere Richtung: "Schau doch mal, ob Du den Haushalt nicht ein wenig entlasten kannst, indem Du bei der einen oder anderen Eingruppierung irrst" ist es genauso, wie wenn sich zugunsten des Arbeitnehmers geirrt werden soll.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #24 am: 29.07.2022 18:49 »
Nun habt hier Spid schon wieder vertrieben  :'( Jetzt dauerts wieder ewig bis er zurückkehrt

Isie

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #25 am: 30.07.2022 09:59 »
Und ich denke darüber nach, das demnächst zurückhaltender zu formulieren.

Das wäre eine gute Idee gewesen. Sowas hätte Spid niemals geschrieben. SVA, du fehlst.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #26 am: 01.08.2022 18:08 »
Vielen Dank für die netten Worte, Isie!

Es war nicht meine Entscheidung zu gehen. Mein Account wurde gelöscht, nachdem ich diesen Beitrag geschrieben hatte und diesen Beitrag von TIffy über die "Moderator informieren"-Funktion gemeldet hatte.

Es wird in dem Thread sehr deutlich, wer die Sachebene verlassen hat und den anderen persönlich anging: Tiffy. Sie schrieb praktisch: Beachte SVA nicht, das ist nur Spid. Egal, ob sie Grund hatte, dies zu vermuten oder nicht, es war themenfremd, unsachlich, persönlich angreifend und schlicht inakzeptabel. Wie inakzeptabel zeigt sich, wenn man den Angriff von Tiffy variiert: Beachte SVA nicht, das ist nur ein Schwarzer. Oder: Beachte SVA nicht, das ist nur eine Frau. Oder: Beachte SVA nicht, das ist nur ein Jude. Tiffy war vorher und nachher nicht in die sachlich geführte Diskussion involviert. Ihr Angriff war völlig unprovoziert und unnötig. Ihr Beitrag wäre zu rügen gewesen.

Das hat man nicht nur unterlassen, sondern mich auch noch für das Melden ihres Beitrags gelöscht. Auch das ist absolut inakzeptabel. Habe ich da den Beitrag vom "falschen" Account gemeldet? Ist das einer der Agents Provocateurs der Forenbetreiber, um hier Traffic zu generieren. Ist auch Lars, dessen Beiträge hier von allen geschätzt wurden, so etwas zum Opfer gefallen?

Ich fühle mich durch den Umgang mit mir sehr gekränkt und weiß noch nicht, ob ich dauerhaft hierher zurückkehre. Vielleicht wird ja auch dieser Account gleich wieder gelöscht.

Ich wollte jedenfalls Dir, Isie, auf Deinen freundlichen Beitrag antworten. Da durch IP-Sperre oder Cookies oder was auch immer auf der Startseite in rot steht, mir sei das Schreiben in diesem Forum verboten und das auch nicht nur leere Worte sind, bedurfte es einigen technischen Aufwands, Dir zu schreiben. Das war es mir allerdings wert, denn Wertschätzung sollte man immer auch zurückgeben.

pommes

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #27 am: 01.08.2022 18:35 »
Keine Ahnung was die Mehrheit hier denkt, aber ich finde deine Reaktion auf das was Tiffy geschrieben hat schon ziemlich unangemessen.

Isie

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #28 am: 01.08.2022 19:22 »
Ich finde, SVA hatte in der Sache recht, aber er hätte es besser zurückhaltender formuliert, was er ja auch selber gemerkt hat. Ebenso hätte auch Pommes seinen Vorschlag besser anders formuliert.

@SVA: Danke, dass du dich gemeldet und berichtet hast, wie es zur Löschung deines Accounts gekommen ist. Du fehlst.

Admin2

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Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
« Antwort #29 am: 02.08.2022 03:57 »
Der Grund, warum JesuisSVA a/k/a SVA verbannt wurde ist, dass Bullies, ob gegen Mitglieder oder Admins, nicht akzeptiert werden.