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Höhergruppierung Gehobener Dienst
pommes:
--- Zitat von: LouiLoui93 am 28.07.2022 23:57 ---[...]
Durch meine hohe Verantwortung (insbesondere mit sensiblen Themen und einer hohen Personalanzahl), möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Andere Behörden (z. B. Kommunen, Polizei etc) bieten die selbe Stelle mit E11 oder E12 an.
Nun meine Frage:
Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?[...]
--- End quote ---
BTW: Das ist das Thema SVA
--- Zitat von: pommes am 29.07.2022 09:05 --->> Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?
Wie bereits geschrieben gibt es einen solchen Antrag nicht. Vielleicht sollte dein AG seine Rechtsmeinung ändern, kannst ja mal fragen :)
Ein solcher "sprung" ist aber durchaus möglich und üblich.
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So. Wo ist jetzt das Problem? Vielleicht ist die Rechtsmeinung falsch? Wo ist das Untreue?
WasDennNun:
--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 10:01 ---Das habe ich: Untreue.
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Also wenn ich dem Personaler eine Tätigkeitsdarstellung inkl. Eingruppierungsvermutung vorlege und er sich dieser Rechtsmeinung anschließt ist es Untreu, wenn dann ein ArbG feststellt, dass die Eingruppierung eine niedrigere ist.
Gut zu wissen.
Dann ist es wohl Betrug, wenn man sich zu Ungunsten des AN irrt.
SVA:
Die Untreue liegt genau hier:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.07.2022 09:45 ---
pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D
--- End quote ---
Es geht nicht um Unfähigkeit. Es soll geirrt werden. Und ja, zu Ungunsten des Arbeitgebers ist das Untreue. Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist es Betrug. Da kann sich jetzt gewunden werden, so viel man will: es ist so. Und wenn man das gutheisst, ist man im öffentlichen Dienst einfach falsch.
pommes:
--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 10:13 ---Die Untreue liegt genau hier:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.07.2022 09:45 ---
pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D
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Es geht nicht um Unfähigkeit. Es soll geirrt werden. Und ja, zu Ungunsten des Arbeitgebers ist das Untreue. Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist es Betrug. Da kann sich jetzt gewunden werden, so viel man will: es ist so. Und wenn man das gutheisst, ist man im öffentlichen Dienst einfach falsch.
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--- Zitat von: pommes am 29.07.2022 09:52 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.07.2022 09:45 ---
pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D
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exakt
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exakt das schlage ich vor. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dies als "anstiftung zur Untreue" werten würde. Lass mal die Kirche im Dorf SVA.
SVA:
Ihr könnt Euch hier rauszureden versuchen, so viel Ihr wollt. Mir ist auch völlig egal, wo die Kirche steht. Es ist auch egal, ob es im Zweifel erfolgen soll. Wenn sich die ausführende Person beim Arbeitgeber irren soll, ist es schlicht so, wie ich geschrieben habe. Wie man als halbwegs rechtschaffender Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann, dass das in Ordnung sei, ist mir ein Rätsel. So Wasdennnnun an anderer Stelle eine Verrohung der Gesellschaft gesucht hat, mag er sie nunmehr bei sich und Pommes gefunden haben.
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