Autor Thema: neue Beschäftigung im 4. Quartal TVL zu TVL  (Read 1165 times)

Marterius

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Grüße gehen raus an all die hilfsbereiten, klugen Köpfe! Schönen Dank im Voraus.

Es gestaltet sich aktuell die Möglichkeit, zum 01.10 eine neue Stelle in meiner Heimatstadt anzutreten.

Es handelt sich dabei um das exakt gleiche Aufgabengebiet, welche ich bereits in einer anderen Stadt seit 2018 nachgehe. Zuvor habe ich bereits weitere 4 Jahre, ununterbrochene, Berufserfahrung im öffentlichen Dienst gesammelt, die der angestrebten Stelle förderlich sind. Der Arbeitgeber ist in beiden Fällen das Land, jedoch unterschiedliche Universitäten.

Die Jahressonderzahlung wird, soweit ich richtig informiert bin, trotzdem anteilig gekürzt auf 3/12, korrekt?

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber habe ich erst 13 Tage Urlaub in Anspruch genommen, stehen also noch 17 zur Verfügung. Muss ich diesen Urlaub unbedingt anteilsmäßig bis zum 01.10 in Anspruch nehmen und kann dann bei der neuen Stelle, für den Rest des Jahres, lediglich die 8 Tage behalten?

Damit es sich finanziell lohnt, die Risiken eines Wechsels (fühle mich eigentlich sehr wohl, beim aktuellen Arbeitgeber, aber Weiterentwicklung und der Wegfall von täglicher Fahrtzeit spricht dafür), in Kauf zu nehmen, strebe ich die Erfahrungsstufe 4 an. Es handelt sich um einen Wechsel von E9a zu E9b.

Sollte ich nun vor Vertragsunterschrift meinem neuen Arbeitgeber deutlich machen, dass ich mit der Erfahrungsstufe 4 plane und dies als Bedingung setze, um die Stelle anzutreten? Das Bewerbungsgespräch lief überzeugend und der Arbeitgeber signalisiert starkes Interesse. Soweit ich weiß, kann man anzuerkennende Zeiten unterschiedlich auslegen, insbesondere nach erfolgter Unterschrift des AV.


 

Organisator

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Antw:neue Beschäftigung im 4. Quartal TVL zu TVL
« Antwort #1 am: 29.07.2022 08:17 »
Sollte ich nun vor Vertragsunterschrift meinem neuen Arbeitgeber deutlich machen, dass ich mit der Erfahrungsstufe 4 plane und dies als Bedingung setze, um die Stelle anzutreten? Das Bewerbungsgespräch lief überzeugend und der Arbeitgeber signalisiert starkes Interesse. Soweit ich weiß, kann man anzuerkennende Zeiten unterschiedlich auslegen, insbesondere nach erfolgter Unterschrift des AV.

Ja, unbedingt! Sobald der Vertrag unterschrieben ist, hast du im vorliegenden Fall keinen Handlungsspielraum mehr und bist auf den guten Willen des neuen AG angewiesen, was zur Stufe 1 führen könnte.

WasDennNun

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Antw:neue Beschäftigung im 4. Quartal TVL zu TVL
« Antwort #2 am: 29.07.2022 08:26 »
Sollte ich nun vor Vertragsunterschrift meinem neuen Arbeitgeber deutlich machen, dass ich mit der Erfahrungsstufe 4 plane und dies als Bedingung setze, um die Stelle anzutreten? Das Bewerbungsgespräch lief überzeugend und der Arbeitgeber signalisiert starkes Interesse. Soweit ich weiß, kann man anzuerkennende Zeiten unterschiedlich auslegen, insbesondere nach erfolgter Unterschrift des AV.

Ja, unbedingt! Sobald der Vertrag unterschrieben ist, hast du im vorliegenden Fall keinen Handlungsspielraum mehr und bist auf den guten Willen des neuen AG angewiesen, was zur Stufe 1 führen könnte.
Schlimmer noch, der AG kann auch mit gutem Willen, dann keine förderliche Zeiten mehr anerkennen (da ja kein Personalbedarf besteht  :( ) und ihm bleibt nur noch als Mittel der Zulage nach §16.5

Also wer diese förderliche Zeiten nicht aktiv vor Vertragsabschluss einfordert, der kann sie nicht bekommen.

@ Marterius:
Dein zukünftiger AG ist das Land(Uni stelle)
Dein aktuelle AG ist nicht dieses Land, du warst nur vorher schon mal beim Land (andere UNiStelle) angestellt, habe ich da richtig verstanden?
Oder ist dein Aktuelle AG das Land und dein zukünftiger AG das Land (aber anderes Bundesland)
Ansonsten würdest du ja nicht den Ag wechseln, sondern nur die Uni.



Marterius

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Antw:neue Beschäftigung im 4. Quartal TVL zu TVL
« Antwort #3 am: 29.07.2022 08:51 »
@ Marterius:
Dein zukünftiger AG ist das Land(Uni stelle)
Dein aktuelle AG ist nicht dieses Land, du warst nur vorher schon mal beim Land (andere UNiStelle) angestellt, habe ich da richtig verstanden?
Oder ist dein Aktuelle AG das Land und dein zukünftiger AG das Land (aber anderes Bundesland)
Ansonsten würdest du ja nicht den Ag wechseln, sondern nur die Uni.
[/quote]

Ich muss mich korrigieren, weil ich dachte es macht den Sachverhalt einfacher. Der neue AG ist nicht eine andere Universität, sondern eine Stiftung, die durch Bund, Land Thüringen und Stadt getragen wird und den TVL zu Grunde legt.

In meinem aktuellen AV steht folgendes:
Mein aktueller Arbeitgeber ist der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten der Universität...