Baden-Württemberg weitet Beihilferegel auf gesetzliche Krankenversicherung aus
Donnerstag, 28. Juli 2022
Stuttgart – Beamte in Baden-Württemberg sollen sich ab 1. Januar 2023 leichter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern können. Die grün-schwarze Koalition hat sich darauf verständigt, eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe in der Privaten Krankenversicherung (PKV) einzuführen.
Das bestätigte die Grünen-Fraktion in Stuttgart. Bisher zahlt das Land für Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur GKV. Das heißt, dass Staatsdiener, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, die gesamten Beiträge selber schultern müssen. Künftig übernimmt das Land diesen Anteil.
Baden-Württemberg sei das sechste Bundesland, das sich an der Finanzierung der GKV beteiligt. Das Land rechnet mit Mehrausgaben von 13,8 Millionen Euro im Jahr. Allerdings werde diese Summe jährlich etwa um rund drei Millionen Euro steigen, so die Schätzung. Bisher sind von den 190.000 Beamten nur ein Bruchteil gesetzlich krankenversichert, nämlich 1.369. Von den Pensionären sind 2.641 bei der GKV.
Die Frage ist, für welche Beamten die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv wäre. Die Beiträge für die private Krankenversicherung orientieren sich anders als bei der gesetzlichen nicht am Einkommen, sondern am Beitrittsalter und am Gesundheitszustand. Vor allem Staatsdiener mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Beamte in Teilzeit würden dadurch überdurchschnittlich belastet.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Hildenbrand zeigte sich erfreut, dass Baden-Württemberg nun auch dem Modell aus Hamburg folge. „Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und mehr Gerechtigkeit.“
Der Grünen-Finanzexperte Markus Rösler erklärte, mit der Einführung der pauschalen Beihilfe unterstreiche man „die Rolle des Staates als guter Arbeitgeber“. Das neue Angebot richte sich vor allem an diejenigen, die neu in den Staatsdienst eintreten oder schon jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.