Autor Thema: Übergangsgeld Reha  (Read 1750 times)

Koschte

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Übergangsgeld Reha
« am: 30.07.2022 14:31 »
Sehr geehrte Damen und Herren,
 bekomme ich auch beim Übergangsgeld einen Sozialleistungszuschuss und wie muss ich diesen beantragen? Mir kommt schon der Krankengeldzuschuss so wenig vor; in manchem
 Monat bekomme ich gar nichts. Gibt es diese Altfall - Regelung nicht? Ich müsste doch auf den Nettolohn kommen? Ich bin seit 1991 im Dienst. Ich hoffe der Beitrag ist an dieser Stelle richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Isie

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Antw:Übergangsgeld Reha
« Antwort #1 am: 01.08.2022 12:21 »
Ja, es gibt auch beim Übergangsgeld einen Krankengeldzuschuss, wenn der Anspruch nicht bereits ausgeschöpft ist. Du bist ein Altfall, wenn du seit mindestens dem 30.06.1994 beim selben Arbeitgeber BAT-Beschäftigter/TV-L-Beschäftigter bist. Um den KGZ zu bekommen, solltest du ihn formlos schriftlich beanspruchen und den Übergangsgeldbescheid beifügen.

Koschte

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Antw:Übergangsgeld Reha
« Antwort #2 am: 15.10.2022 11:10 »
Ich muss noch mal schreiben:
 ich war immer seit 1990
im Finanzamt im Osten beschäftigt. Gibt es dort auch so eine Altfallregelung?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Isie

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Antw:Übergangsgeld Reha
« Antwort #3 am: 17.10.2022 17:57 »
Schau mal hier: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/zuschuss-zum-uebergangsgeld-nach-%C2%A7-22-abs-2-tvoed-v-und-der-begriff-der-3227276
So kenne ich das auch für den TV-L. Ob Altfall oder nicht spielt beim KGZ während Übergangsgeldzahlung keine Rolle.