Ja, es gibt auch beim Übergangsgeld einen Krankengeldzuschuss, wenn der Anspruch nicht bereits ausgeschöpft ist. Du bist ein Altfall, wenn du seit mindestens dem 30.06.1994 beim selben Arbeitgeber BAT-Beschäftigter/TV-L-Beschäftigter bist. Um den KGZ zu bekommen, solltest du ihn formlos schriftlich beanspruchen und den Übergangsgeldbescheid beifügen.