Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übergangsgeld Reha
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Koschte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bekomme ich auch beim Übergangsgeld einen Sozialleistungszuschuss und wie muss ich diesen beantragen? Mir kommt schon der Krankengeldzuschuss so wenig vor; in manchem
Monat bekomme ich gar nichts. Gibt es diese Altfall - Regelung nicht? Ich müsste doch auf den Nettolohn kommen? Ich bin seit 1991 im Dienst. Ich hoffe der Beitrag ist an dieser Stelle richtig.
Isie:
Ja, es gibt auch beim Übergangsgeld einen Krankengeldzuschuss, wenn der Anspruch nicht bereits ausgeschöpft ist. Du bist ein Altfall, wenn du seit mindestens dem 30.06.1994 beim selben Arbeitgeber BAT-Beschäftigter/TV-L-Beschäftigter bist. Um den KGZ zu bekommen, solltest du ihn formlos schriftlich beanspruchen und den Übergangsgeldbescheid beifügen.
Koschte:
Ich muss noch mal schreiben:
ich war immer seit 1990
im Finanzamt im Osten beschäftigt. Gibt es dort auch so eine Altfallregelung?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte
Isie:
Schau mal hier: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/zuschuss-zum-uebergangsgeld-nach-%C2%A7-22-abs-2-tvoed-v-und-der-begriff-der-3227276
So kenne ich das auch für den TV-L. Ob Altfall oder nicht spielt beim KGZ während Übergangsgeldzahlung keine Rolle.
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