Autor Thema: Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15  (Read 1417 times)

Katja34

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Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« am: 30.07.2022 22:02 »
Hallo liebe Forummitglieder,

Nun ist tatsächlich so weit ich habe meine Höhergruppierung bekommen.
Ich bin im Juli in die 8a Stufe 5 aufgestiegen und nun zum August in die S 15 Stufe 3 höhergruppiert .

Bei meiner letzten Anfrage wurde mir hier die S15 Stufe 4 errechnet.
Ist das jetzt richtig oder fange ich mit der 3 an?

Könntet ihr mir das vielleicht vorrechnen, sodass ich es verstehen und auch wissentlich in der Personalabteilung erfragen kann?

Ich danke euch schon mal im Voraus 🫶🏼

Isie

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #1 am: 31.07.2022 08:53 »
Es ist etwas unpraktisch, dass du einen neuen Thread aufgemacht hast. Im alten Thread wurde beschrieben, dass es eine neue Rechtsauffassung gibt, basierend auf der Rechtsprechung des BAG. Danach könntest du durchaus nur die Stufe 1 bekommen. Nach der alten Rechtsauffassung vergleicht man die Entgelte der jeweiligen Endstufe, um festzustellen, ob es eine Höhergruppierung ist, und stuft dich dann in der Stufe ein, in der du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt bekommst.
Mein Rat wäre, dass du dir einfach erklären lässt, warum du der Stufe 3 zugeordnet wurdest.

Katja34

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #2 am: 31.07.2022 09:27 »
Danke für die Antwort,
mein letzter Post wurde leider geschlossen, sodass ich da nicht mehr schreiben konnte.
Die letzte Antwort habe ich leider nicht mehr sehen können.

Seit wann gibt es diese neue Rechtsauffassung ?
Somit hätte ich zumindest noch ein wenig Glück, muss mir aber tatsächlich wieder einiges erarbeiten 🧐

Aber sonst wäre ich tatsächlich in der S15 4 oder ?
Die drei ist ja knapp über dem Garantiebetrag von 180 - aber von der S8a hoch zur 15.
Es ist nur seltsam, dass man soviel mehr Verantwortung übernehmen soll und dann nicht wirklich mehr Gehalt bekommt.
Es sind j schon eine Sprünge in der Gruppierung.

Lieben Dank für deine Antwort ♥️

McOldie

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #3 am: 31.07.2022 17:30 »
BAG Urteil vom 18.2.2021 – 6 AZR 702/19

Isie

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #4 am: 31.07.2022 18:30 »
Sorry, ich habe den Sachverhalt verwechselt, weil du in deinem Eingangspost nur einmal von einer S-Entgeltgruppe geschrieben hast und ich zu flüchtig gelesen habe. In der Threadüberschrift hattest du es ja richtig geschrieben. Ich suche mal den alten Thread.

Isie

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #5 am: 31.07.2022 18:58 »
Ich habe den alten Thread gelesen und in der Entgelttabelle nachgeschaut. Wenn der Zeitpunkt der Höhergruppierung nach dem Stufenaufstieg in die Stufe 5 der Entgeltgruppe 8a liegt, müsstest du in der Entgeltgruppe S 15 der Stufe 4 zugeordnet werden.

Mein Rat bleibt: Lass dir von der Bezügestelle erklären, warum du nur Stufe 3 zugeordnet wurdest. Bitte berichte hier, was die Bezügestelle gesagt hat.

Zinc

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #6 am: 01.08.2022 07:59 »
Ich habe den alten Thread gelesen und in der Entgelttabelle nachgeschaut. Wenn der Zeitpunkt der Höhergruppierung nach dem Stufenaufstieg in die Stufe 5 der Entgeltgruppe 8a liegt, müsstest du in der Entgeltgruppe S 15 der Stufe 4 zugeordnet werden.

Mein Rat bleibt: Lass dir von der Bezügestelle erklären, warum du nur Stufe 3 zugeordnet wurdest. Bitte berichte hier, was die Bezügestelle gesagt hat.

Also meiner Erfahrung nach haben die Mitarbeiter in der Bezügestelle gar keine Ahnung davon, weil die einfach nur ihre Zuarbeit in den Computer tippen. Sollte man sich hier nicht direkt an den Arbeitgeber wenden?

"Die drei ist ja knapp über dem Garantiebetrag von 180 - aber von der S8a hoch zur 15.
Es ist nur seltsam, dass man soviel mehr Verantwortung übernehmen soll und dann nicht wirklich mehr Gehalt bekommt."


Willkommen im sozialen Bereich :)

Katja34

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #7 am: 01.08.2022 08:23 »
Ich habe nun mit der Personalabteilung gesprochen und sie sagen, dass es tatsächlich so ist, dass man bei Höhergruppierungen in das von der Summe nächst mögliche höhere Gehalt rückt und das wäre mit der S15 3 gegeben.
S8a 4 :    3773,07
S15 3 :    4005,93
         
           +   232,86


Für mich verständlich, da ich ja tatsächlich über dem Garantiebetrag von 180 Euro bin.

Ist es so also doch richtig ?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #8 am: 01.08.2022 08:44 »
Frage: Gilt bei euch nicht §17 Abs.4?
1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine
Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.

Dann wäre es doch:
8aS5->8bS4->9S4->10S4->11aS4->11bS4->12S4->13S4->14S4->15S4

oder?

Katja34

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #9 am: 01.08.2022 09:07 »
Danke für den Tipp !
Ich habe direkt nochmal angefragt und sie prüft es nochmal nach .😊

Katja34

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #10 am: 01.08.2022 09:28 »
Und der Tipp war Goldwert !
Nun wird der Vertrag geändert aus S15 Stufe 4!🤩👍🏼🤩 Vielen Dank!

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #11 am: 01.08.2022 09:37 »
Gerne, ist nur äußerst peinlich, wenn ein Personaler nicht mal ansatzweise seinen Job erledigt und dann nicht mal in der Lage ist ein paar Zeilen Tariftext verständig zu lesen.
Ich hoffe bei euch werden nicht noch mehr Menschen durch so etwas betrogen!

Katja34

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Antw:Höhergruppierung TV-L S 8a Stufe 5 auf S15
« Antwort #12 am: 01.08.2022 12:32 »
Gerne, ist nur äußerst peinlich, wenn ein Personaler nicht mal ansatzweise seinen Job erledigt und dann nicht mal in der Lage ist ein paar Zeilen Tariftext verständig zu lesen.
Ich hoffe bei euch werden nicht noch mehr Menschen durch so etwas betrogen!

Ja das stimmt!
Ich hatte tatsächlich schon so manche Unstimmigkeiten... meine zuständige Bearbeiterin wird immer von Ihrer Chefin zurechtgewiesen. ich denke mal, dass diese Dame tatsächlich nicht in dem TV-L belesen ist.

Aber der Auszug aus dem TV-L war genau das was ich brauchte, ich muss es immer belegen.
Daher wirklich ein großes DANKESCHÖN!