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Urlaubsanspruch nach Elternzeit

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Isie:
"Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf die Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vor der Verringerung erworbene und nach der Verringerung angetretene Jahresurlaub mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird.
https://www.bundesarbeitsgericht.de › ...
9 AZR 486/17 - Das Bundesarbeitsgericht"

MoinMoin:
Heißt doch übersetzt, wenn ich mein zur Vollzeit erworbenen Urlaub nehme, muss ich auch für diese Urlaubs-Zeit Vollzeitentgelt erhalten, oder?

Isie:
Die Rechtsprechung bezieht sich auf den gesetzlichen Urlaub. Bei Urlaub, der über den gesetzlichen Urlaub hinausgeht, ist eine andere Verfahrensweise möglich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart wurde, entweder im Tarifvertrag oder arbeitsvertraglich. Ob die Regelung des § 21 S. 1 TVöD, wonach das Entgelt während des Urlaubs weiterzuzahlen ist, eine derartige ausdrückliche Regelung ist, weiß ich nicht.

VFW20172019:

--- Zitat von: Isie am 02.08.2022 21:04 ---"Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf die Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vor der Verringerung erworbene und nach der Verringerung angetretene Jahresurlaub mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird.
https://www.bundesarbeitsgericht.de › ...
9 AZR 486/17 - Das Bundesarbeitsgericht"

--- End quote ---

Ich danke sehr für die Auskunft.
Damit ist mir sehr geholfen.

veeam:
Wenn der Änderungsvertrag zur Teilzeitregelung zum 01.10. noch nicht unterschrieben wurde ließe sich doch leicht das Datum nach hinten schieben, sodass der Resturlaub noch in Vollzeit in Anspruch genommen werden kann. Dann beginnt die Teilzeit eben zum 15.10.

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