Wieso erhältest du Familienzuschlag für Verheiratete, wenn du nicht verheiratet bist?
§ 40 Abs. 4 S. 1 BBesG:
"Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte"
AOK ist öffentlicher Dienst, die entsprechende Leistung der AOK erfolgt in min. der Hälfte der Höhe. Statt 416,92 Euro würdest du, wenn du verheiratet bist mit zwei Kindern, dann 339,98 Euro erhalten. (Kürzung um die Hälfte der Stufe 1). Wenn du unverheiratet bist, müsstest du bei zwei Kindern 263,04 Euro erhalten und das bliebe auch so.
Inwiefern bei der AOK der tarifvertragliche Zuschlag gekürzt wird, wenn du bereits als Beamter Familienzuschlag erhältest, müsste man im AOK-Tarifvertrag nachsehen.