Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Familienzuschlag Beamte und Angestellte
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: Matze1986 am 04.08.2022 08:25 ---Stimmt so nicht.
Stufe zwei und höher kann man auch erhalten, wenn man das Kindergeld nicht bezieht. Man muss nur kindergeldberechtigt sein!
--- End quote ---
Zu schnell geschossen! ;)
Bei diesem Sachverhalt stimmt die Aussage, denn es geht darum, dass beide Elternteile einen grundsätzlichen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen haben.
Matze1986:
Da haben Sie Recht!
Beim vorliegenden Sachverhalt ist das korrekt.
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