Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Familienzuschlag Beamte und Angestellte

<< < (2/2)

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Matze1986 am 04.08.2022 08:25 ---Stimmt so nicht.
Stufe zwei und höher kann man auch erhalten, wenn man das Kindergeld nicht bezieht. Man muss nur kindergeldberechtigt sein!

--- End quote ---
Zu schnell geschossen! ;)
Bei diesem Sachverhalt stimmt die Aussage, denn es geht darum, dass beide Elternteile einen grundsätzlichen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen haben.

Matze1986:
Da haben Sie Recht!
Beim vorliegenden Sachverhalt ist das korrekt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version