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Frage zur Kündigungsfrist

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Emil123:
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu den üblichen Kündigungsfristen im Tvöd. Ich habe ca. 5 Jahre im Tvöd-P gearbeitet und dann den Arbeitgeber gewechselt. Nun habe ich dort 3 Jahre Gehalt nach Tvöd-Sue erhalten. Beim meinem damaligen Wechsel wurde keine Stufe übernommen, ich musste wieder in Stufe 1 anfangen. Welche Kündigungsfrist habe ich nun? 6 Wochen zum Quartalsende oder zählt dennoch die Zeit beim alten Arbeitgeber? Vielen Dank im Voraus!

Bernstein:
Moin,

es zählt nur die Beschäftigungszeit beim momentanen Arbeitgeber.

Somit beträgt, nach § 34 TVöD, deine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

tina92:
Sofern das Arbeitsverhältnis unbefristet ist.

Bernstein:
Nach einer Beschäftigungszeit von 3 Jahren bin ich leichfertiger Weise davon ausgegangen.  ;)

Emil123:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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