Hallo Community,
am 01.08.2022 wurde ich im gD A9 Stufe 1 verbeamtet. Dienstposten ist im gD.
Zur Probezeit bei Bundesbeamten: Diese liegt in der Norm bei 3 Jahren.
Ich besitze meine Laufbahnbefähigung für den gD seit bereits 01.05.2022, läuft seitdem also auch meine Probezeit (vgl. §7 BLV Probezeit Abs. 1 und 4)?
Ich besitze zudem einen Master-Abschluss in BWL, kann dadurch zudem meine Probezeit verkürzt werden?
Zur Stufenfestsetzung: Vor der Verbeamtung war ich als Angestellter eingruppiert in E9b Stufe 2 (angestellt seit 01.12.2020).
Vor dem Wechsel in die Verwaltung war ich 12 Monate als Arbeitnehmer beschäftigt. Die Tätigkeit möchte ich im Bestfall anrechnen lassen. Ein Zwischenzeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung wird als Bemessungsgrundlage genommen. Die genannten Tätigkeiten würde ich nur im erweiterten Sinne als förderliche Zeiten, im Hinblick auf meine jetzige Tätigkeit, bezeichnen. Besteht dennoch die Möglichkeit, sagen wir 50% der Zeit, anrechnen zu lassen? (vgl. §28 Abs. 2 und 4; Berücksichtigungsfähige Zeiten)
Wird für die Berechnung der Stufenfestsetzung der Zeitpunkt der Laufbahnbefähigung (01.05.2022) hergenommen, oder der Tag der Ernennung (01.08.2022)?
Können außerdem Studienzeiten im Bachelor oder Master, Werkstudententätigkeiten und/oder ein freiwilliges Praktikum während des Masters irgendwie zu meinem Vorteil hinsichtlich Probezeit oder Stufenfestsetzung angerechnet werden?
Ich freue mich über eure Rückmeldung und danke vorab.