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Mindestlohn

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WasDennNun:
Ist ja immer wieder cool, wieviel Geschreibe und damit tausende von euros verballert werden, anstelle stumpf den 20 Menschen die es betrifft Menschen einfach ne Zulage zu geben.

Börnie:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.08.2022 21:38 ---Ist ja immer wieder cool, wieviel Geschreibe und damit tausende von euros verballert werden, anstelle stumpf den 20 Menschen die es betrifft Menschen einfach ne Zulage zu geben.


--- End quote ---
Viel einfacher wäre es, VKA und Bund schließen vor dem 1.10. noch einen Ä-TV mit den Gewerkschaften, in welchen die EG 1 angehoben wird. Aber ich denke, dass wird erst mit der nächsten Einkommensrunde passieren, dass die EG 1 über die 12 EUR kommt. Solange wird man das Thema aussitzen bzw. rumeiern.

Börnie:
Btw: Es ist jedoch nicht nur die EG 1 betroffen.
-> Betroffen sind all die Bereiche, in welche die Arbeitszeit aufgrund von Bereitschaftszeiten verlängert wurden. Im Kommunalen Bereich  sind dies i.d.R. Schulhausmeister oder Beschäftigte im Rettungsdienst.


--- Zitat ---Auch bei Beschäftigten, die sich zu einem erheblichen Teil in Bereitschaftszeit befinden, ist in Einzelfällen denkbar, dass durch die Faktorisierung der Arbeitsstunden nach § 9 Abs. 1Satz 2 Buchst. a TVöD für den betreffenden Monat der gesetzliche Mindestlohn nicht erreicht wird und infolgedessen ein Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags bis zum Erreichen des Mindestlohns entsteht.
--- End quote ---

Beispiel Rettungssanitäter EG 4, Stufe 1:

Tabellenentgelt 2456,51 EUR + Zulage 2,3 % gem. PE 56,50 EUR = 2513,01 / (4,384*48 h/Wo) = 12,04 EUR (!) Stundenlohn.
Da sind wir aber ganz knapp nur über Mindestlohn.


Bastel:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 03.08.2022 18:32 ---Zwar für den Bereich des TVöD Bund - aber dennoch darüber hinausgehend hinsichtlich der grundlegenden zu beachtenden Aspekte recht interessant - ist das aktuelle BMI-Schreiben zu dieser Thematik (insbesondere dort Ziffer 4. Berechnung und Auszahlung des Mindestlohns):

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220727.pdf?__blob=publicationFile&v=2

--- End quote ---

Verstehe ich das richtig, wenn ein A2/Stufe 1 im Monat beispielsweise 200h leistet, beträgt sein Stundenlohn ca. 11,20? Dieser wird dann auf 12€ angehoben?

Börnie:
§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Daher wird ein Beamter in A2 egal sein...

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