Autor Thema: Gerichtstermin  (Read 3209 times)

adaya

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Gerichtstermin
« am: 03.08.2022 16:34 »
Frage: Ich bin Beschäftigte Krankenschwester in einer JVA,nicht verbeamtet.
Ich muss als Zeuge vor Gericht aussagen (nicht dienstlich) ich habe ein Festgehalt und somit keinen Anspruch auf Zeugengeld, in diesem Fall besteht angeblich das Recht auf Sonderurlaub so hab ich es jedenfalls gelesen (aber das www ist weit und manchmal voller unsinniger Info)
Anderswo lese ich, das ist Privatvergnügen. Welches es ja eigentlich nicht ist weil ich ja muss ob ich will oder nicht, (ich seh mich schon in Ordnungs od. Erzwingungshaft in meiner eigenen Dienststelle  :o) und da ich eine etwas längere Anreise habe, schaffe ich auch nicht rechtzeitig zum Dienst. Habt ihr da nähere Infos oder kann mir jemand sagen wo ich mich belesen kann.

Danke schon mal

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
Antw:Gerichtstermin
« Antwort #1 am: 03.08.2022 18:18 »
Es dürfte sich hier um einen Fall des § 29 Abs. 2 TV-L handeln:

1Bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht
besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn die Arbeitsbefreiung
gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflichten nicht außerhalb der
Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrgenommen werden
können; soweit die Beschäftigten Anspruch auf Ersatz des Entgelts geltend
machen können, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
2Das fortgezahlte Entgelt gilt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf die
Leistungen der Kostenträger. 3Die Beschäftigten haben den Ersatzanspruch
geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen.

Zu der vergleichbaren Regelung des TVöD siehe auch:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=111829.0
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Opa

  • Gast
Antw:Gerichtstermin
« Antwort #2 am: 03.08.2022 18:19 »
Weshalb sollte bei „Festgehalt“ kein Anspruch auf Zahlung der Verdienstausfallentschädigung durch die Gerichtskasse bestehen?

marycarry

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Gerichtstermin
« Antwort #3 am: 31.08.2022 13:06 »
Hatte das auch mal... Arbeite selbst bei Gericht (in der zweiten Instanz) und dort hat man mir erklärt, dass ich Urlaub nehmen muss. Mir wurde es so erklärt, dass ich als Arbeitnehmerin nur dann Verdienstausfall geltend machen könnte, wenn ich wegen einer Angelegenheit, die meinen Job betrifft als Zeugin aussagen müsste. Aber eine Zeugenaussage in einem random Strafverfahren (wie in meinem Fall) wäre "Privatvergnügen." Habe das dann halt so hingenommen.

mrfox

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Gerichtstermin
« Antwort #4 am: 31.08.2022 14:48 »
Genau, wenn du nicht in deinem Amt oder der beruflichen Tätigkeit als Zeuge geladen bist, ist es Privatvergnügen. Also der AG muss dir Arbeitsbefreiung gewähren (ihr habt doch Gleitzeit, oder?), zahlt den Lohn fort und du musst die Arbeitszeit dann trotzdem erbringen. Der Vordruck für die Erstattung von Zeugengeld sollte eigentlich auch der Ladung beigefügt sein. Den würde ich schon fertig ausgefüllt zum Termin mitbringen und direkt abgeben.