Da du deine Frage im Unterforum TVöD Kommunen gepostet hast, gehe ich davon aus, dass dein Verwandter bei einem Arbeitgeber arbeitet, der unter den Geltungsbereich des TVöD fällt oder ihn zumindest anwendet. 450 EUR-Minijobber fallen unter den Geltungsbereich des TVöD, also wird es sich vermutlich um einen Arbeitsvertrag nach TVöD handeln. Damit gilt der besondere Kündigungsschutz des § 34 Abs. 2 TVöD für deinen Verwandten, wenn er die Voraussetzungen erfüllt ((Vollendung des 40. Lebensjahres und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren). Eine Unkündbarkeit ist das allerdings nicht, aber eine Kündigung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist damit ausgeschlossen.