Autor Thema: Minijob Kündigungschutz  (Read 1013 times)

Louisdefunes

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Minijob Kündigungschutz
« am: 04.08.2022 08:45 »
In meiner Verwandtschaft ist vor einigen Tagen die Frage aufgekommen ob man als
450 Euro Kraft auch unkündbar ist. Ich hatte es zwar ursprünglich mal mit ja beantwortet,
bin mir aber mittlerweile nicht mehr zu 100 Prozent sicher.
Der Herr ist seit knapp 25 Jahren dort beschäftigt und hat einen Behinderungsgrad von 30 Prozent
mit Gleichstellung. Es gab auch keine besonderen Vorkommnisse, er hat wohl Angst das er irgendwann
den allgemeinen Sparmaßnahmen zum Opfer fällt.
Kann mir jemand die Frage sicher beantworten?


Isie

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Antw:Minijob Kündigungschutz
« Antwort #1 am: 04.08.2022 09:38 »
Da du deine Frage im Unterforum TVöD Kommunen gepostet hast, gehe ich davon aus, dass dein Verwandter bei einem Arbeitgeber arbeitet, der unter den Geltungsbereich des TVöD fällt oder ihn zumindest anwendet. 450 EUR-Minijobber fallen unter den Geltungsbereich des TVöD, also wird es sich vermutlich um einen Arbeitsvertrag nach TVöD handeln. Damit gilt der besondere Kündigungsschutz des § 34 Abs. 2 TVöD für deinen Verwandten, wenn er die Voraussetzungen erfüllt ((Vollendung des 40. Lebensjahres und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren). Eine Unkündbarkeit ist das allerdings nicht, aber eine Kündigung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist damit ausgeschlossen.

Louisdefunes

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Antw:Minijob Kündigungschutz
« Antwort #2 am: 04.08.2022 09:47 »
Ja, er ist bei der Stadt beschäftigt. Vielen Dank für deine Antwort.