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Anzeige Nebentätigkeit: Mindestanforderungen

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JesuisSVA:
Da galt dann tatsächlich eine Genehmigungspflicht, die der Arbeitgeber auch zeitlich befristen durfte.

funsurfer77:
Ja, Das wusste ich. Aber ich hatte die Nebentätigkeit unbefristet angezeigt. Die Genehmigung ist zwar ausgelaufen, aber ich habe die Nebentätigkeit ohne Genehmigung weitergeführt. Und bei der Autobahn ist jetzt keine Genehmigung mehr erforderlich. Und die Arbeit ist somit auch weiterhin angezeigt gewesen.

JesuisSVA:
Nein, das ist falsch. Die Nebentätigkeit wurde zur Genehmigung beantragt, die Genehmigung lief aus. Die Nebentätigkeit war dann einzustellen gewesen, der Arbeitgeber durfte auf Dein pflichtgetreues Verhalten vertrauen.

funsurfer77:
Das stimmt. Ich habe die Genehmigung aber nicht beantragt. Ich habe die Nebentätigkeit einfach unbefristet angezeigt. Das ist jetzt etwas spitzfindig.

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