Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wie definiert sich "einschlägig"/ Voraussetzungen für IT-Zuschlag?
MoinMoin:
--- Zitat ---Die Tätigkeitsdarstellung wurde entsprechend meiner Eingruppierung angepasst.
--- End quote ---
Das ist fehlerhaft und unlogisch.
Man bekommt Tätigkeiten übertragen, diese werden bewertet und daraus ergibt sich die Eingruppierung der Tätigkeiten. Bei fehlenden Voraussetzungen in der Person kann es zu einer niedrigeren EG führen.
Thats All Folks
Was die machen ist: Wir wollen dir nur Tätigkeiten die zur EGx führen übertragen, also basteln wir uns die zu übertragenden Tätigkeiten und Zeitzuschnitte entsprechend zusammen.
Dann must du denen einfach mitteilen: Dass du erwartest, dass sie dir Tätigkeiten und Zeitanteile übertragen die zur gewünschten EGY führen.
Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.
--- Zitat ---Es sind zwei Aufgabenbereiche, bei E11 ist das Verhältnis 55/45, bei E10 70/30.
--- End quote ---
Was ist das für ein Quatsch?
Annahme: Vorher 55% EG10er Tätigkeiten und 45% "deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Ergebnis: EG11 Fallgruppe 2 (mindestens zu einem Drittel bL)
Aber du wg. Studium nur EG10
Jetzt: 70/30 Also EG10 (nicht mindest ein Drittel bL) , dann du immer noch eine EG weniger, also dann 9c!!
Oder wie darf man das verstehen?
--- Zitat ---Den eigentlichen Vertrag unterschrieb ich eine Woche vor Arbeitsbeginn. Leider hat sich das sehr hinausgezögert. Natürlich hatte ich dann schon gekündigt und war umgezogen, weil es sich nur um eine Formsache handelte.
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Wie du leider sehen musst, eben nicht.
Du hättest bei denen den Druck erhöhen können, in dem du ihnen mitteilst, dass du natürlich erst kündigst, wenn du weißt was das Packet ist, welches für dich geschnürt wird.
--- Zitat ---Warum wird sowas nicht zeitnah geprüft?
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Weil sie schlecht organisiert sind und damit durchkommen. Du bist ja leider ein entsprechendes Beispiel dafür, dass sie ja den Job besetzt bekommen, obwohl sie so einen scheiß mit dir (euch) machen.
Ansonsten: Du hättest bei denen den Druck erhöhen können, in dem du ihnen mitteilst, dass du natürlich erst kündigst, wenn du weißt was das Packet ist, welches für dich geschnürt wird.
und dann dementsprechend später erst zur Verfügung stehst.
--- Zitat ---Mein Tätigkeitsfeld wurde zwar in den Bereich Teil III Abschnitt 24 eingestuft, aber wirkliche IT mache ich nicht. Keine Programmierung, Wartung, Administration etc.. Ich beschäftige mich mit IT-Themen und ihren Potenzialen in der Behörde.
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Meines Wissens nach sind die einzelnen Arbeitsvorgänge einzuordnen.
--- Zitat ---Wer wären alternative Ansprechpartner?
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man kann dem AG klar mitteilen (also via Vorgesetzten z.B.) dass du unter falschen Voraussetzungen hergelockt wurdest und das du zweifelst unter diesen Bedingungen ein langfristiger Mitarbeiter zu werden.
Sollen die sich überlegen wie sie dich monetär dahin bringen wo du hinwillst.
Mittel und Weg haben sie. und wenn sie nicht wollen, solltest du dich entsprechend umorientieren.
--- Zitat ---Ich ging davon aus, dass ich nicht wirklich verhandeln konnte. Nicht nur der kurzfristige Zeitpunkt, sondern auch die mauernde Haltung der Personalerin, dass das nicht einschlägig ist und zum IT-Zuschlag kam nichts.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, ich nehme das jetzt so an, oder das war es und mein nächster Gang wäre der zum JobCenter gewesen.
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Naja, du hast dich selbst unter Druck durch die Kündigung gebracht und kannst jetzt ja munter aus einem AV heraus wieder anfangen zu suchen.
Parallel kannst du ja ein Gericht bemühen, dass es überprüft, ob die besagte Tätigkeiten(Arbeitsvorgänge) einschlägig sind.
Umgekehrt mal eine doofe Frage:
Wenn ich im Studium als Informatiker 10% Data Science gemacht habe und sonst Computer Grafik oder so.
Dann eine Stelle als Data Scientist antrete, ist mein Informatik Studium dann nicht mehr einschlägig?
Und keiner merkt es, weil alle sich nur hinter der Überschrift Informatiker ausruhen?
JesuisSVA:
Ein Hochschulstudium der Informatik ist für den hier diskutierten Teil der EGO stets einschlägig, weil es explizit als Beispiel genannt worden ist. Welche Inhalte dabei vermittelt werden, ist nicht zu betrachten.
neuneu1:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 13:05 ---Das ist fehlerhaft und unlogisch.
Man bekommt Tätigkeiten übertragen, diese werden bewertet und daraus ergibt sich die Eingruppierung der Tätigkeiten. Bei fehlenden Voraussetzungen in der Person kann es zu einer niedrigeren EG führen.
Thats All Folks
Was die machen ist: Wir wollen dir nur Tätigkeiten die zur EGx führen übertragen, also basteln wir uns die zu übertragenden Tätigkeiten und Zeitzuschnitte entsprechend zusammen.
Dann must du denen einfach mitteilen: Dass du erwartest, dass sie dir Tätigkeiten und Zeitanteile übertragen die zur gewünschten EGY führen.
Oder eben eine Zulage nach 16.6 zur Kompensation.
der 16.6 ist eine widerruflich Zulage, die jederzeit gewährt werden kann, also JA, das geht noch.
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Ich habe nur die E-Mail in der Ablage gefunden, dort steht, dass ich aufgrund meiner Ausbildung in E10 eingestuft werde und deshalb die TD leicht angepasst wird.
Ich bin neu im öffentlichen Dienst, ich kann es leider nicht selbst bewerten. Auch Anfragen bei KollegInnen führen oft zu Schulterzucken und Mutmaßungen.
--- Zitat ---Was ist das für ein Quatsch?
Annahme: Vorher 55% EG10er Tätigkeiten und 45% "deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Ergebnis: EG11 Fallgruppe 2 (mindestens zu einem Drittel bL)
Aber du wg. Studium nur EG10
Jetzt: 70/30 Also EG10 (nicht mindest ein Drittel bL) , dann du immer noch eine EG weniger, also dann 9c!!
Oder wie darf man das verstehen?
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Ich kann es gar nicht nachvollziehen. Es ist für mich kein transparenter Prozess.
--- Zitat ---Wie du leider sehen musst, eben nicht.
Du hättest bei denen den Druck erhöhen können, in dem du ihnen mitteilst, dass du natürlich erst kündigst, wenn du weißt was das Packet ist, welches für dich geschnürt wird.
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Ich dachte immer, da das Öffentlicher Dienst und Tarif ist, gibt es klare und strikte Vorgaben, ohne größere Abweichungen. Ich ging nicht davon aus, dass ich derart in die Pfanne gehauen werde. Ich sah darin eine große Chance in einer beruflichen Neuorientierung und wollte entsprechend dann alles in wenigen Monaten vom Tisch haben.
--- Zitat ---man kann dem AG klar mitteilen (also via Vorgesetzten z.B.) dass du unter falschen Voraussetzungen hergelockt wurdest und das du zweifelst unter diesen Bedingungen ein langfristiger Mitarbeiter zu werden.
Sollen die sich überlegen wie sie dich monetär dahin bringen wo du hinwillst.
Mittel und Weg haben sie. und wenn sie nicht wollen, solltest du dich entsprechend umorientieren.
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Und das gleich zu beginn. Leider sind ja derzeit alle im Urlaub und krank. Wäre der Personalrat ein Ansprechpartner?
--- Zitat ---Naja, du hast dich selbst unter Druck durch die Kündigung gebracht und kannst jetzt ja munter aus einem AV heraus wieder anfangen zu suchen.
Parallel kannst du ja ein Gericht bemühen, dass es überprüft, ob die besagte Tätigkeiten(Arbeitsvorgänge) einschlägig sind.
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Ich fände es besser, wenn es vielleicht erstmal eine nicht-gerichtliche Möglichkeit gebe, das zu klären.
--- Zitat von: JesuisSVA am 05.08.2022 13:22 ---Ein Hochschulstudium der Informatik ist für den hier diskutierten Teil der EGO stets einschlägig, weil es explizit als Beispiel genannt worden ist. Welche Inhalte dabei vermittelt werden, ist nicht zu betrachten.
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Das empfinde ich als ziemlich oberflächliche und nicht zielführende Betrachtung. Es ist ja nur ein Beispiel. In den Veröffentlichungen des BMI wird ja explizit daraufhin gewiesen, dass sich das im einzelnen ganz genau angeguckt werden sollte. Meine Personalerin hat nur Creditpoints gezählt.
Auch das Urteil des BAG 2002 zu "einschlägig" finde ich interessant, demnach gilt als einschlägig, wenn die Grundbasis stimmt, die m.E. sich nicht über 50% Creditpoints definiert.
JesuisSVA:
Ob die Betrachtung oberflächlich oder nicht zielführend ist, kann dahinstehen. Rechtlich ist es so, dass explizit genannte Beispiele den unverfälschten Willen der Tarifpartner darstellen und somit unmittelbar ohne weitere Betrachtung Wirkung entfalten.
MoinMoin:
@neuneu1
Ja auch der PR kann da manchmal vermitteln.
Und ja im öD gibt es wie überall Tarifverträge, die alles regeln.
Nur im öD wie überall gibt es halt nicht immer Menschen die diese Regel verstanden haben oder korrekt anwenden.
Das was da gemacht in deinem Fall wird ist so wie es aussieht guddel muddel.
Wegen Ausbildung die Aufgaben ändern? und wer macht dann die Aufgaben, die dann von niemanden gemacht werden und woher kommen die Aufgaben die du plötzlich zusätzlich machen sollst....
Eine Möglichkeit für dich wäre natürlich, erstmal dort ankommen, sich den laden anschauen, deine Unmut über die monetäre Situation kundtun.
Wenn du dann dort als wertvolles Mitglied angesehen wirst, dann werden da evtl. Tätigkeitsänderungen zu anderen EGs führen.
oder du findest einen anderen AG.
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