Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
NBL:
Hallo
Da bei mir ein Arbeitgeber Wechsel ansteht wüsste ich gerne ob sich hier die Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende zutrifft.
Ich bin seit 10 Jahren unbefristet im selben Unternehmen beschäftigt und war 18 Monate in Elternzeit.
Beschäftigungsbeginn war der 1.04.2012
Und wie verhält es sich mit dem Thema Auflösungsvertrag? Ist es hier möglich sich früher zu trennen ? Zum Beispiel nach 2 Monaten?
Mit freundlichen Grüßen
MoinMoin:
--- Zitat von: NBL am 05.08.2022 12:52 ---Und wie verhält es sich mit dem Thema Auflösungsvertrag?
--- End quote ---
Den kann man jederzeit und mit beliebigen Bedingungen einvernehmlich mit dem Ag aushandeln.
Von Morgen ist der AV aufgelöst bis zu "am xx.yy.20zz" ist der Vertrag aufgelöst.
Alles möglich. Wenn beide wollen.
JesuisSVA:
Zwischen Gewerkschaften und Bund ist doch überhaupt kein BT-K vereinbart. Den einzigen BT, den der Bund geschlossen hat, ist doch der BT-V.
NBL:
Ich hab das vom Lohnzettel übernommen. Betrifft die Einrichtung K
JesuisSVA:
Das ändert nichts daran, dass TVÖD Bund und BT-K nicht zusammenpassen. Bist Du sicher, dass es um die mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Fassung des TVÖD geht und nicht etwa um die mit der VKA vereinbarte Fassung?
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