Autor Thema: Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit  (Read 1906 times)

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Hallo
Da bei mir ein Arbeitgeber Wechsel ansteht wüsste ich gerne ob sich hier die Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende zutrifft.
Ich bin seit 10 Jahren unbefristet im selben Unternehmen beschäftigt und war 18 Monate in Elternzeit.
Beschäftigungsbeginn war der 1.04.2012

Und wie verhält es sich mit dem Thema Auflösungsvertrag? Ist es hier möglich sich früher zu trennen ? Zum Beispiel nach 2 Monaten?

Mit freundlichen Grüßen

MoinMoin

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Und wie verhält es sich mit dem Thema Auflösungsvertrag?
Den kann man jederzeit und mit beliebigen Bedingungen einvernehmlich mit dem Ag aushandeln.
Von Morgen ist der AV aufgelöst bis zu "am xx.yy.20zz" ist der Vertrag aufgelöst.
Alles möglich. Wenn beide wollen.


JesuisSVA

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Zwischen Gewerkschaften und Bund ist doch überhaupt kein BT-K vereinbart. Den einzigen BT, den der Bund geschlossen hat, ist doch der BT-V.

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Ich hab das vom Lohnzettel übernommen. Betrifft die Einrichtung K

JesuisSVA

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Das ändert nichts daran, dass TVÖD Bund und BT-K nicht zusammenpassen. Bist Du sicher, dass es um die mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Fassung des TVÖD geht und nicht etwa um die mit der VKA vereinbarte Fassung?

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Ja mir ist nichts anderes bekannt

JesuisSVA

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Also ist Dir positiv bekannt, dass die mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Fassung des TVÖD Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet und nicht etwa die mit der VKA vereinbarte Fassung? Und dann wurde daneben noch die Geltung des dann an einigen Stellen im Widerspruch stehenden BT-K arbeitsvertraglich vereinbart?

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Es sind gemischte Verträge im Haus je nach Position der Stelle. Ich kann nur das sagen. Wir haben tvöd und das geht auf meiner Abrechnung seit Jahren.

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Tut mir leid wenn’s für Verwirrung sorgt. Interessiert hat mich das Anliegen der Kündigungsfrist. Danke für die Antworten. 👍