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verbeamtung GD

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Balmung:
Ok danke für die Antworten!
Dann halt E11 und gut.

Josh:
Wo lässt sich denn dieser schnelle MBA ohne jegliche wissenschaftliche Vorbildung absolvieren?
Frage für einen Freund.

Ach ja, was sind 60 et cetera?

Balmung:
Kannst du hier machen:
https://www.wbsakademie.de/masterstudium/

ECTS
https://www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/bachelormaster/leistungspunkte-ects-punkte/

Asperatus:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.08.2022 15:17 ---Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

--- End quote ---

Was soll ein Hochschulstudium von einem wissenschaftlichen Hochschulstudium unterscheiden?

Grundsätzlich gilt:
gD:
- Abitur + Laufbahnausbildung
- Bachelor + hauptberufliche Tätigkeit

hD:
- Bachelor + Master + Laufbahnausbildung
- Bachelor + Master + hauptberufliche Tätigkeit
- Befähigung zum Richteramt

Bastel:

--- Zitat von: Balmung am 05.08.2022 15:44 ---So richtig schlau werde ich aus den Antworten nicht warum 300CP?
Wie gesagt gehobener Dienst nicht höherer Dienst.
Kann man diesen vorbereitungs Dienst immer absolvieren oder welche Grundlage bedarf es dafür?
dachte immer das ein Master völlig ausreichend ist das man dafür x Zeit studieren muss wo ist denn hierbei der Sinn?
Ein wirklich seltsames Gesetz.... Wer macht denn mit einem Master noch ein Bachelor Studium?

--- End quote ---

Das Gesetz macht schon Sinn. Man will eben nicht, das ein „Masterabsolvent“ mit 60 ECTS (ohne BA Abschluss) in den gD oder hD kommt.

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