Autor Thema: verbeamtung GD  (Read 3308 times)

MoinMoin

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Antw:verbeamtung GD
« Antwort #15 am: 05.08.2022 16:23 »
Master of the Universe ist ja eben kein wiss. Studium
Und der Titel Master ist halt nicht geschützt, also muss man halt andere Kriterien finden.
Hat nicht jemand irgendwo geschrieben, das ein Bachelor Rosen verteilt und dadurch nicht automatisch gD befähigt ist?

mrfox

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Antw:verbeamtung GD
« Antwort #16 am: 05.08.2022 17:06 »
Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

Was soll ein Hochschulstudium von einem wissenschaftlichen Hochschulstudium unterscheiden?

Grundsätzlich gilt:
gD:
- Abitur + Laufbahnausbildung
- Bachelor + hauptberufliche Tätigkeit

hD:
- Bachelor + Master + Laufbahnausbildung
- Bachelor + Master + hauptberufliche Tätigkeit
- Befähigung zum Richteramt

Die Unterscheidung wurde im Tarifbereich so gemacht: "Hochschulstudium" (Bachelor mit Mindeststudiendauer) und "wissenschaftliches Hochschulstudium" (Bachelor + Master in Mindestdauer und nach Zugangsvoraussetzung).

Bastel

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Antw:verbeamtung GD
« Antwort #17 am: 05.08.2022 23:29 »
Master of the Universe ist ja eben kein wiss. Studium
Und der Titel Master ist halt nicht geschützt, also muss man halt andere Kriterien finden.
Hat nicht jemand irgendwo geschrieben, das ein Bachelor Rosen verteilt und dadurch nicht automatisch gD befähigt ist?

Bei Master of the Universe könnte man eine Ausnahme machen 8) ;D

Alphonso

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Antw:verbeamtung GD
« Antwort #18 am: 07.08.2022 17:23 »
In Zeiten von Bachelor und Master ist der Begriff wissenschaftliches Hochschulstudium obsolet.

AM besten sind die Studiengänge einfach akkreditiert und decken inhaltlich die entsprechenden Anforderungen aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen ab. Mehr braucht es nicht. Und diese Information kann man sich alle vorher besorgen.

Ein stink normaler akkreditierter Master an der FH kann also völlig für den hD ausreichen und hier spreche ich aus Erfahrung.

Opa

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Antw:verbeamtung GD
« Antwort #19 am: 08.08.2022 08:12 »
In Zeiten von Bachelor und Master ist der Begriff wissenschaftliches Hochschulstudium obsolet.

AM besten sind die Studiengänge einfach akkreditiert und decken inhaltlich die entsprechenden Anforderungen aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen ab. Mehr braucht es nicht. Und diese Information kann man sich alle vorher besorgen.

Ein stink normaler akkreditierter Master an der FH kann also völlig für den hD ausreichen und hier spreche ich aus Erfahrung.
So ähnlich ist es ja auch in §20 (gD) bzw. §21 (hD) BLV formuliert. In manchen Stellenausschreibungen wird dennoch gerne weiterhin der obsolete Begriff des „wissenschaftlichen Hochschulstudiums“ verwendet. Gut für Bewerber, die auf eine Konkurrentenklage abzielen.