Ich verstehe die Frage nicht ganz: Wenn Person A die Möglichkeit hat, wieso dann die Frage, ob sie es kann?
Aber Bastel hat schon recht. Besoldungsgruppe A 10 ist gehobener Dienst. Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit voraus. Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. (§ 20 BLV) Das dürfte beim MBA mit 60 ECTS-Punkten nicht der Fall sein. Die Befähigung kann auch durch einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst erfolgen, der in der Regel ebenfalls als Bachelor-Studiengang ausgestaltet ist.
Für den höheren Dienst ist grundsätzlich ein Masterstudium erforderlich oder man hat die Befähigung zum Richteramt.