Autor Thema: Technikerzulage  (Read 6522 times)

Josh

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Technikerzulage
« am: 05.08.2022 18:04 »
Hallo zusammen,

ich wurde jetzt von E11/4 in die E12/3 "hochgestuft".
Allerdings wurde mir meine Technikerzulage gestrichen.
Ist das so in Ordnung?
Von 180,00 € Garantiebetrag bleiben jetzt nur noch 156,99 €.
Mit dem geringeren "Weihnachtsgeld" gegenüber E11 bleiben durchschnittlich im Monat gerade einmal 52,93 € (brutto) Entgelterhöhung übrig...
Bei so minimalen Gehaltssprüngen macht da eine Technikerzulage von 23,01 € prozentual ja tatsächlich etwas aus...
Kurzum, durfte mir die Technikerzulage gestrichen werden?
« Last Edit: 05.08.2022 18:14 von Josh »

JesuisSVA

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #1 am: 05.08.2022 18:21 »
Die Technikerzulage gibt es bereits seit Jahren nicht mehr, die an ihrer Stelle zu zahlende persönliche Zulage ist mit Ablauf des 31.12.2018 entfallen.

Josh

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #2 am: 05.08.2022 18:29 »
Bestandsschutz zählt bei Höhergruppierung also nicht?
Auf meiner Bezügemitteilung stand letzten Monat noch Technikerzulage...

JesuisSVA

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #3 am: 05.08.2022 18:35 »
Das hat mit der Höhergruppierung nichts zu tun. Es besteht seit dem 01.01.2019 kein Anspruch mehr auf die persönliche Zulage, die bereits seit langer Zeit die Technikerzulage ersetzte. Die Unfähigkeit des Arbeitgebers, die Zulage in der Gehaltsmitteilung korrekt zu bezeichnen, ändert daran nichts.

WasDennNun

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #4 am: 06.08.2022 07:46 »
Bestandsschutz zählt bei Höhergruppierung also nicht?
Auf meiner Bezügemitteilung stand letzten Monat noch Technikerzulage...
Da hast du dich ganz schön linken lassen. Nicht wegen der Zulage, sondern wg. der Höhergruppierung von der Stufe 4 aus.

Das bedeutet ja auf Jahre hinaus weniger Geld, als wenn du in der 11 geblieben wärest!
Schon mal geschaut, was du in der EG11 Stufe 5 bekommst, und wann du diese Entgelt in der 12 erhältst?
Ein vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten bis du in der Stufe 5 gewesen wärest, wäre die AN freundliche Variante gewesen, so ist es ein Geldsparmodell auf deine Kosten.

Ich habe meinen Leuten stets mitgeteilt, dass sie der HG nicht zustimmen sollen und selbst der PR hat da bei uns reingegrätscht, weil sie den Nachteil, nach meinen Ausführungen, erkannt haben.

Josh

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #5 am: 06.08.2022 08:39 »
Ja, habe ich.

Ich bin erst vor knapp einem Jahr in die Stufe 4 gekommen. 6 Monate bekomme ich jetzt noch nachbezahlt.
Also fast ein Aufstieg von 11/3 in E12/3. Das würde schon einigermaßen passen.

Das Problem ist zudem, dass bei uns von 400 Tarifbeschäftigten pro Jahr ca. 2 Personen höhergruppiert werden.
Man nimmt, wenn tatsächlich etwas angeboten wird.
Bei Beamten geht das viel schneller und häufiger.

Allgemein ist das Gehalt trotzdem für mich nicht zufriedenstellend.

Fireball84

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #6 am: 08.08.2022 07:55 »
Jedoch besteht seit dem 01.01.2020 Anspruch auf die Zulage nach Anlage A Teil II Unterabschnitt 1 Vorbemerkung 2 Absatz 1 des TV-L in Höhe von 23,01 €, sofern es sich um eine Eingruppierung als Ingenieur handelt. Sprich die ehemalige Techniker-Zulage für Ingenieure wurde in die Entgeltordnung zum TV-L aufgenommen und steht folglich jedem der nach diesem Unterabschnitt eingruppierten beschäftigten Ingenieure zu. Egal ob E10, E11, E12 oder E13.

JesuisSVA

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #7 am: 08.08.2022 08:07 »
Nicht die ehemalige Techniker-Zulage wurde in die Entgeltordnung aufgenommen, sondern eine Zulage nach Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 Vorbemerkung 2 Absatz 1 in gleicher Höhe. Diese hat aber weder mit der längst entfallenen Technikerzulage noch mit der vor einiger Zeit entfallenenen persönlichen Zulage etwas zu tun. Sie ist auch hinsichtlich der Voraussetzungen nicht identisch.

Josh

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #8 am: 08.08.2022 10:38 »
@Fireball84: Danke für den Hinweis!

eisbaer007

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #9 am: 07.10.2022 12:34 »
Liebes Forum,

vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich. Bei mir wurde die Technikerzulage abgelehnt, mit der folgenden Begründung:
Da haben Sie Recht, Herr [Namen gelöscht, Admin], nur ist Ihre neue Stelle nicht nach Teil II der Entgeltordung bewertet, sondern nach Entgeltgruppe 13, einzige Fallgruppe im Teil I.

Kann mir das jemand erklären?
« Last Edit: 11.10.2022 13:29 von Admin »

JesuisSVA

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #10 am: 07.10.2022 12:42 »
Eine Technikerzulage gibt es bereits seit geraumer Zeit nicht mehr, wie oben bereits dargelegt.

Eine Zulage nach Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 Vorbemerkung 2 Absatz 1 steht nur dann zu, wenn man im entsprechenden Unterabscnitt eingruppiert ist.

eisbaer007

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Antw:Technikerzulage
« Antwort #11 am: 10.10.2022 15:37 »
Hallo Ihr Lieben,

dass es keine Technikerzulage gibt es bereits seit geraumer Zeit nicht mehr, wie oben bereits dargelegt ist richtig
und das habe ich verstanden.

Eine Zulage nach Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 Vorbemerkung 2 Absatz 1 steht nur dann zu, wenn man im entsprechenden Unterabschnitt eingruppiert ist.

Das verstehe ich auch, was mich wundert ist, dass bei einer Höhergruppierung plötzlich in einen anderen
Unterabschnitt kommt.
Gehört ein technischer Laborleiter nicht mehr zu Teil II Entgeltordnung, sondern plötzlich zu Teil I?
Kann man das prüfen lassen?
Wo sind die Unterschiede?

Vielen lieben Dank schon einmal für die Hilfe.