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Technikerzulage

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Josh:
Ja, habe ich.

Ich bin erst vor knapp einem Jahr in die Stufe 4 gekommen. 6 Monate bekomme ich jetzt noch nachbezahlt.
Also fast ein Aufstieg von 11/3 in E12/3. Das würde schon einigermaßen passen.

Das Problem ist zudem, dass bei uns von 400 Tarifbeschäftigten pro Jahr ca. 2 Personen höhergruppiert werden.
Man nimmt, wenn tatsächlich etwas angeboten wird.
Bei Beamten geht das viel schneller und häufiger.

Allgemein ist das Gehalt trotzdem für mich nicht zufriedenstellend.

Fireball84:
Jedoch besteht seit dem 01.01.2020 Anspruch auf die Zulage nach Anlage A Teil II Unterabschnitt 1 Vorbemerkung 2 Absatz 1 des TV-L in Höhe von 23,01 €, sofern es sich um eine Eingruppierung als Ingenieur handelt. Sprich die ehemalige Techniker-Zulage für Ingenieure wurde in die Entgeltordnung zum TV-L aufgenommen und steht folglich jedem der nach diesem Unterabschnitt eingruppierten beschäftigten Ingenieure zu. Egal ob E10, E11, E12 oder E13.

JesuisSVA:
Nicht die ehemalige Techniker-Zulage wurde in die Entgeltordnung aufgenommen, sondern eine Zulage nach Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 Vorbemerkung 2 Absatz 1 in gleicher Höhe. Diese hat aber weder mit der längst entfallenen Technikerzulage noch mit der vor einiger Zeit entfallenenen persönlichen Zulage etwas zu tun. Sie ist auch hinsichtlich der Voraussetzungen nicht identisch.

Josh:
@Fireball84: Danke für den Hinweis!

eisbaer007:
Liebes Forum,

vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich. Bei mir wurde die Technikerzulage abgelehnt, mit der folgenden Begründung:
Da haben Sie Recht, Herr [Namen gelöscht, Admin], nur ist Ihre neue Stelle nicht nach Teil II der Entgeltordung bewertet, sondern nach Entgeltgruppe 13, einzige Fallgruppe im Teil I.

Kann mir das jemand erklären?

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