Autor Thema: Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen  (Read 1978 times)

Pete4408

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Hallo zusammen,

ich stecke mitten im Scheidungsverfahren und muss mich daher aktuell viel mit dem Versorgungsausgleich beschäftigen. Meine (Noch-)Frau hat die Scheidung über ihre Anwältin eingereicht und ich habe mir bisher keinen Anwalt genommen und hatte das eigentlich auch nicht vor. Jetzt bin ich aber an einen Punkt geraten, an dem ich nicht mehr wirklich weiter weiß und mir vermutlich dann doch einen Anwalt nehmen muss. Um das aber möglichst doch noch irgendwie zu vermeiden und mir das Geld besser für etwas anderes zu sparen, frage ich nun euch in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.

So wie ich das verstanden habe, führt der Versorgungsausgleich dazu, dass alle Rentenbeiträge, die ich während der Ehezeit in die Rentenkasse eingezahlt habe (egal welche Rentenkasse das war), geteilt werden. Ich hatte während der Ehezeit ausschließlich meine Beamtenversorgung. Die Hälfte davon wird auf das Konto meiner Frau bei der gesetzlichen Rentenversicherung überwiesen. Umgekehrt erhalte ich die Hälfte von dem, was meine Frau bei ihrer gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat. Sie hat während der Ehe ausschließlich dort eingezahlt. Ich bekomme das dann auf mein Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung, was extra dafür für mich dort eingerichtet wird.

Da ist jetzt aber schon der Haken. Denn mir hat mal ein Kumpel erzählt, dass ich froh sein kann, die Beamtenversorgung zu haben, weil die Rentenbeiträge die man dort einzahlt am Ende mehr Rente ausschütten als wenn ich die gleichen Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle. Jetzt gebe ich also von meiner "wertvollen" Beamtenversorgung etwas ab und erhalte zurück nur etwas auf die "weniger wertvolle" gesetzliche Rentenversicherung. Das schlimmste daran ist, dass wir eigentlich in Zahlen ungefähr gleich viel eingezahlt haben und also einfach nur Beiträge hin- und hergeschoben werden, ohne dass am Ende einer von beiden dabei großartig profitiert. Nur gehen die Beiträge eben bei mir von der Beamtenversorgung ab, wo sie mehr wert sind und ich bekomme welche in die gesetzliche Rentenversicherung, wo sie weniger wert sind. Und um in der gesetzlichen überhaupt irgendwann mal Rente ausgezahlt zu bekommen, müsste ich 5 Jahre mindestens eingezahlt haben. Aber ich hab dort ja nie eingezahlt. Ist das Geld dann dort ganz verloren? Und mich würde auch interessieren, ob es hier einen Unterschied macht, dass sie die Scheidung Online eingereicht hat. Denn das könnte für mich vielleicht ein wichtiger Ansatzpunkt sein. Dass ich also sage, dass das kein normales Scheidungsverfahren ist und deshalb der Versorgungsausgleich hier nicht durchgeführt werden kann oder so ähnlich. Also quasi ein abgekürztes Verfahren ohne Versorgungsausgleich. Vielleicht ist das aber auch völliger Blödsinn und deshalb bin ich fast soweit einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Ich habe schon gehört, dass man den Versorgungsausgleich verändern kann wenn man zum Notar geht. Aber meine (Noch-)Frau will das nicht und ihre Anwältin habe ich auch schon angeschrieben und die hat auch gesagt, dass sie keiner Änderung zustimmen wird. Habe ich irgendwelche anderen Möglichkeiten?

Ich weiß, kompliziertes Thema, aber vielleicht hab ich ja Glück und einer von euch hat sich schon mal irgendwie auch mit diesem Thema beschäftigt.

Danke schon mal im Voraus!

Opa

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #1 am: 09.08.2022 15:28 »
Nimm dir einen Anwalt. Nimm dir einen Anwalt. Nimm dir einen Anwalt.

Am Versorgungsausgleich kann man nur im gegenseitigen Einvernehmen drehen, er kann sogar ausgeschlossen werden. Bei der Verhandlung dazu wirst du allein nur Nachteile einfahren, also nimm dir einen Anwalt.

Die Aushandlung aller übrigen Regelungen zur Scheidung sollten auf Augenhöhe geführt werden, also nimm dir einen Anwalt.

Das gesamte Verfahren mit unzähligen Schriftsätzen überfordert den Nichtjuristen. Da meist die emotionale Betroffenheit hinzukommt, wärst du selbst als Jurist im Nachteil, also nimm dir einen Anwalt.

Pete4408

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #2 am: 09.08.2022 15:37 »
Danke für deine Antwort.

Ich hatte bereits befürchtet, dass ich nicht drum herum komme, mir einen Anwalt zu nehmen. Ein kleines bisschen Hoffnung war noch da aber du hast ja leider Recht. Ich selber hab ja kaum die Ahnung um da in eine Verhandlung zu gehen und einen kühlen Kopf bewahren kann ich auch nicht, weil mir die nötige Distanz fehlt.

Organisator

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #3 am: 09.08.2022 16:24 »
Moooooment.

Recherchiere erstmal ein bischen weiter. Unter sowas "wie funktioniert ein Versorgungsausgleich" lässt sich sicherlich was finden.

Rentenbeiträge werden schonmal nicht geteilt. Das Scheidungsgericht lässt sich vom Renten- bzw. Pensionsträger eine Auskunft geben, wie hoch die in der Ehezeit erwirtschafteten Anwartschaften auf Rente bzw. Pension sind.
Der übersteigende Anteil der höheren Anwartschaften steht zur Hälfte dem anderen Ehepartner zu. Also z.B.

Deine Frau: 500 € Rente
Du: 1000 € Pension
--> Deiner Frau stehen 250 € zu.

Bei rein gesetzlich Versicherten werden Entgeltpunkte, die genau dem Wert entsprechen, von einem Rentenkonto zum anderen übertragen.  Bei Pensionsansprüchen keine Ahnung, das lässt sich aber rausfinden.

btw. kriegt deine nochFrau ggf. noch eine Betriebsrente?

Opa

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #4 am: 09.08.2022 18:33 »
Selbst recherchieren kann man, wenn es darum geht, ob der Vermieter vielleicht zu hohe Nebenkosten abrechnet oder unter welchen Voraussetzungen man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Und selbst bei solchen Petitessen kommt ein durchschnittlich gebildeter Mensch viel zu häufig zum falschen Ergebnis.

Bei einer Scheidung ist die emotionale Komponente so dominant, dass nur ein eigener Anwalt gegen den Anwalt der Gegenseite eine Chance hat. Da du am Ende sowieso die Hälfte der Anwaltskosten deiner Frau zahlen musst, ist es für dich auch nicht viel teurer, wenn du dir einen eigenen Anwalt nimmst. Den zahlt dann nämlich deine Frau zur Hälfte mit. Solange es nicht um Sorgerecht, gemeinsamen Immobilienbesitz oder andere Kostenfaktoren geht, kostet euch der Anwalt pro Partei vielleicht 4.000 bis 5.000 Euro.

Das finanzielle Schadenspotential, wenn du dich selbst vertrittst und dabei gravierende Fehler machst, ist um ein Vielfaches höher.

Deshalb: Nimm dir einen Anwalt.

A9A10A11A12A13

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #5 am: 10.08.2022 01:19 »
Hallo Pete4408,

auf der positiven Seite steht schon mal, dass du - auch wenn der Kopf bei dir gefühlsmäßig noch gleichzeitig Achterbahn fahren muss, folgendes Wissen:

- du weißt über die finanziellen Verhältnisse der Antragseinreicherin und deren beruflichen Gegenwart
- du kennst deine möglichen Pensionsansprüche

auch wenn es meist um größere Beträge geht, relativiert sich das mit Vergleichen anderer Scheidungsbiografien
- deine noch kurze Ehedauer
- dein Wissen, dass der Versorgungsausgleich ein Nullsummenspiel wäre (Es gibt auch Scheidungen, da hat einer tatsächlich für die Ehedauer seine halben Pensionsansprüche abzugeben, weil der Gatte keine eigenen Ansprüche erworben hat.

Den finanziellen Schiffbruch den du erleidest, wären nach deinen Schilderungen ja nur die halben Gerichtskosten samt evtl. Vergleichskosten und den möglichen eigenen Anwalt und/oder Notar. Eigentlich heißt es ja die Ehe ist wie eine Handgranate - ziehst du den Ring ab, ist das Haus weg.

So wie du dir jetzt Gedanken gemacht hast, könntest Du dich weiter mit den Regelungen, Spitzfindigkeiten und Widrigkeiten sogar auf Scheidungsinfo(anwaltswerbe)seiten im Internet schlau machen um eine einvernehmliche Scheidung mit Folgenvereinbarung vorantreiben, aber nur wenn du mit dem angeigneten Wissen auch zügig in Aktion treten kannst und auch bei der Scheidungsanwältin der Frau respektiert wirst und Durchsetzungswillen zeigen kannst. Ansonsten hilft dir dieses Wissen aber auch, um bei einem eigenem Anwalt nicht ahnungs- und kopflos dazustehen. Das halte ich für wichtig.

Also wenn dich z. B. Gefühle zu sehr ablenken, dann schließe ich mich dem bisher gegebenen Rat der anderen mit zwei großen ABER an:

Nimm einen Anwalt, Aber einen fähigen! Die Pseudo-Qualifikation der Rechtsanwaltskammern eines FachAnwalts für Familienrecht reicht nicht aus. Da sind die o.g. Seiten fundierter als mancher F(l)achanwalt als sog. Experte mit angeblicher jahrelanger Tätigkeit kennt.

Nimm einen Anwalt, Aber einen fähigen! im öffentlichen (Dienst-)Recht. Es gibt F(l)achAnwälte für Familienrecht, die kennen Worte wie Familienzuschlag nur als strafrechtl. Gewaltdelikt oder Pension nur als Teilbegriff einer Ferienpension.

Da du deine Pensionsansprüche zu kennen scheinst, mach dich darauf gefasst, dass die Versorgungsauskunft zuungunsten Deiner Ansprüche falsch ist. Ich habe schon eine Auskunft gesehen die eine zweistellige Fehleranzahl aufwies (da wid der Schaden gleich vier-fünfstellig).

Der Versorgungsausgleich kommt eigentlich eher am Ende von Ansprüchen. Steht kein Trennungsunterhalt zur Debatte, weil auch Nullsummenspiel? (noch mehr (Anwalts)kosten)

Will Sie keine Folgesachen im Verfahren anhängig machen (oder Du über einen Anwalt)?

Es ist für mich ein Warnsignal, wenn du Anwaltskosten sparen willst. Schließe ich daraus richtig, dass du ein sparsamer Mensch bist? Wenn du zum Vermögenszuwachs durch sparen mehr beigetragen hast, als deine Frau, wird sie nicht auch noch deine Spargroschen hälftig per Zugewinnausgleich abgreifen? (noch mehr (Anwalts)kosten)

Kommt es noch zu nachehelichen Unterhalt? (noch mehr (Anwalts)kosten)

Viel Kraft für das Scheidungsverfahren, in einer Ehe entwickeln sich geheimnisvolle Zerrüttungskräfte, die vorher in der Beziehung nie aufgetaucht sind und vermutlich auch dann weiterhin nie aufgetreten wären. Ein schnellen finanziellen Schlussstrich und ein gesundes neues Kapitel im Umgang mit deiner Exfrau oder dem tatsächlichen Abbruch jeglicher Beziehung mit ihr

@Opa: Es werden nur die Gerichtskosten hälftig geteilt, nicht die Anwaltskosten gegeneinander. Jeder bezahlt seinen Anwalt und gem. seinem erteilten Auftragsumfang selber und kann ihn nicht dem anderen hälftig aufbürden. Bei Scheidung gibt es Anwaltspflicht bei Anträgen
« Last Edit: 10.08.2022 01:29 von A9A10A11A12A13 »

Organisator

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #6 am: 10.08.2022 08:01 »
Selbst recherchieren kann man, wenn es darum geht, ob der Vermieter vielleicht zu hohe Nebenkosten abrechnet oder unter welchen Voraussetzungen man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Und selbst bei solchen Petitessen kommt ein durchschnittlich gebildeter Mensch viel zu häufig zum falschen Ergebnis.

1. Ich teile Deinen Rat, einen Anwalt zu nehmen.

2. Selbst recherchieren kann man auch, wie ein Versorgungsausgleich funktioniert. Erst recht, wenn man als Beamter gelernt hat, Gesetze anzuwenden.

Opa

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #7 am: 10.08.2022 08:02 »
@Opa: Es werden nur die Gerichtskosten hälftig geteilt, nicht die Anwaltskosten gegeneinander. Jeder bezahlt seinen Anwalt und gem. seinem erteilten Auftragsumfang selber und kann ihn nicht dem anderen hälftig aufbürden. Bei Scheidung gibt es Anwaltspflicht bei Anträgen
Danke für den Hinweis. Bei der sogenannten „einvernehmlichen Scheidung“ wird aber wohl in der Regel nur ein Anwalt beauftrag und die Kosten zwischen den Eheleuten geteilt. Darauf würde es vermutlich hinauslaufen, wenn sich der TE keinen eigenen Anwalt sucht (der Anwalt der Ehefrau wird versuchen, dies im Interesse seiner Mandantin so hinzubiegen). Mithin wird er mit einem eigenen Anwalt im Endeffekt nur 50% mehr an Anwaltskosten haben. Der Gegenstandswert und damit die Anwaltskosten sollten bei beiden Parteien in etwa identisch sein und nur in Bezug auf die gestellten Anträge leicht voneinander abweichen.
Woher nimmst du die Information über die „noch kurze Ehedauer“?

Kaiser80

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #8 am: 10.08.2022 09:13 »

Nimm einen Anwalt, Aber einen fähigen! im öffentlichen (Dienst-)Recht. Es gibt F(l)achAnwälte für Familienrecht, die kennen Worte wie Familienzuschlag nur als strafrechtl. Gewaltdelikt ...

Den hab ich auch noch nicht gehört ;D Copyright oder frei verwendbar?

A9A10A11A12A13

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Antw:Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen
« Antwort #9 am: 10.08.2022 15:05 »
Danke für den Hinweis. Bei der sogenannten „einvernehmlichen Scheidung“ wird aber wohl in der Regel nur ein Anwalt beauftrag und die Kosten zwischen den Eheleuten geteilt. ..
Woher nimmst du die Information über die „noch kurze Ehedauer“?
[/quote]

Bei der einvernehmlichen Scheidung ist der der das Anwaltsmandat, der alleinige Gläubiger. Ob der andere 1, 50 oder 100% erstattet, ist frei verhandelbar.

Ups, das mit der kurzen Ehedauer habe ich in meiner nächtlichen Sitzung vermischend hinzufantasiert. Diesbezüglich nehme ich alles zurück.