Hallo Pete4408,
auf der positiven Seite steht schon mal, dass du - auch wenn der Kopf bei dir gefühlsmäßig noch gleichzeitig Achterbahn fahren muss, folgendes Wissen:
- du weißt über die finanziellen Verhältnisse der Antragseinreicherin und deren beruflichen Gegenwart
- du kennst deine möglichen Pensionsansprüche
auch wenn es meist um größere Beträge geht, relativiert sich das mit Vergleichen anderer Scheidungsbiografien
- deine noch kurze Ehedauer
- dein Wissen, dass der Versorgungsausgleich ein Nullsummenspiel wäre (Es gibt auch Scheidungen, da hat einer tatsächlich für die Ehedauer seine halben Pensionsansprüche abzugeben, weil der Gatte keine eigenen Ansprüche erworben hat.
Den finanziellen Schiffbruch den du erleidest, wären nach deinen Schilderungen ja nur die halben Gerichtskosten samt evtl. Vergleichskosten und den möglichen eigenen Anwalt und/oder Notar. Eigentlich heißt es ja die Ehe ist wie eine Handgranate - ziehst du den Ring ab, ist das Haus weg.
So wie du dir jetzt Gedanken gemacht hast, könntest Du dich weiter mit den Regelungen, Spitzfindigkeiten und Widrigkeiten sogar auf Scheidungsinfo(anwaltswerbe)seiten im Internet schlau machen um eine einvernehmliche Scheidung mit Folgenvereinbarung vorantreiben, aber nur wenn du mit dem angeigneten Wissen auch zügig in Aktion treten kannst und auch bei der Scheidungsanwältin der Frau respektiert wirst und Durchsetzungswillen zeigen kannst. Ansonsten hilft dir dieses Wissen aber auch, um bei einem eigenem Anwalt nicht ahnungs- und kopflos dazustehen. Das halte ich für wichtig.
Also wenn dich z. B. Gefühle zu sehr ablenken, dann schließe ich mich dem bisher gegebenen Rat der anderen mit zwei großen ABER an:
Nimm einen Anwalt, Aber einen fähigen! Die Pseudo-Qualifikation der Rechtsanwaltskammern eines FachAnwalts für Familienrecht reicht nicht aus. Da sind die o.g. Seiten fundierter als mancher F(l)achanwalt als sog. Experte mit angeblicher jahrelanger Tätigkeit kennt.
Nimm einen Anwalt, Aber einen fähigen! im öffentlichen (Dienst-)Recht. Es gibt F(l)achAnwälte für Familienrecht, die kennen Worte wie Familienzuschlag nur als strafrechtl. Gewaltdelikt oder Pension nur als Teilbegriff einer Ferienpension.
Da du deine Pensionsansprüche zu kennen scheinst, mach dich darauf gefasst, dass die Versorgungsauskunft zuungunsten Deiner Ansprüche falsch ist. Ich habe schon eine Auskunft gesehen die eine zweistellige Fehleranzahl aufwies (da wid der Schaden gleich vier-fünfstellig).
Der Versorgungsausgleich kommt eigentlich eher am Ende von Ansprüchen. Steht kein Trennungsunterhalt zur Debatte, weil auch Nullsummenspiel? (noch mehr (Anwalts)kosten)
Will Sie keine Folgesachen im Verfahren anhängig machen (oder Du über einen Anwalt)?
Es ist für mich ein Warnsignal, wenn du Anwaltskosten sparen willst. Schließe ich daraus richtig, dass du ein sparsamer Mensch bist? Wenn du zum Vermögenszuwachs durch sparen mehr beigetragen hast, als deine Frau, wird sie nicht auch noch deine Spargroschen hälftig per Zugewinnausgleich abgreifen? (noch mehr (Anwalts)kosten)
Kommt es noch zu nachehelichen Unterhalt? (noch mehr (Anwalts)kosten)
Viel Kraft für das Scheidungsverfahren, in einer Ehe entwickeln sich geheimnisvolle Zerrüttungskräfte, die vorher in der Beziehung nie aufgetaucht sind und vermutlich auch dann weiterhin nie aufgetreten wären. Ein schnellen finanziellen Schlussstrich und ein gesundes neues Kapitel im Umgang mit deiner Exfrau oder dem tatsächlichen Abbruch jeglicher Beziehung mit ihr
@Opa: Es werden nur die Gerichtskosten hälftig geteilt, nicht die Anwaltskosten gegeneinander. Jeder bezahlt seinen Anwalt und gem. seinem erteilten Auftragsumfang selber und kann ihn nicht dem anderen hälftig aufbürden. Bei Scheidung gibt es Anwaltspflicht bei Anträgen