Autor Thema: [TH] Amtsangemessene Alimentation// erstmalig Widerspruch in 2022  (Read 2446 times)

poisongirly

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Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zu dem doch recht brisanten Themen "Amtsangemessene Alimentation" (in Thüringen).

Ich habe bisher nur im Jahr 2020 Widerspruch eingelegt und dazu auch kürzlich einen Widerspruchsbescheid erhalten. Diesen habe ich bestandskräftig werden lassen, da ich ohnehin im betroffenen Zeitraum fast komplett in Elternzeit war.

Letztes Jahr (2021) habe ich keinen Widerspruch eingelegt - das Thema war für mich einfach nicht mehr so präsent, da habe ich es vergessen. Schwamm drüber..Ich weiß, dass ich einen Widerspruch für das Besoldungsjahr 2021 nicht mehr nachholen kann.

Jetzt frage ich mich aber, ob es noch sinnvoll ist, ab diesem Jahr (2022) einen Widerspruch einzulegen bzw. ob man denn nun ohnehin bis "die Sache" mal geklärt ist, jedes Jahr Widerspruch einlegen sollte?
Was machen denn wiederum diejenigen Beamten, die 2021 noch einmal Widerspruch eingelegt haben - legen die 2022 (und Folgejahre) erneut Widerspruch ein?!

Meines Erachtens muss der Widerspruch jedes Jahr neu eingelegt werden, weil jedes Haushaltsjahr für sich zu betrachten ist. Insofern habe ich also nur ein Jahr "verloren" - richtig?
Vielen Dank.

PS. Ich hoffe, mein Thema passt hier her..
« Last Edit: 08.08.2022 02:40 von Admin2 »

SwenTanortsch

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Es ist weitgehend so, wie Du schreibst. Leg für 2022 erneut Widerspruch ein, damit bist Du grundsätzlich auf der sicheren Seite, was Dich in Anbetracht der öffentlich zugänglichen Musterwiedersprüche des tbb kaum Arbeit und ansonsten noch ein Blatt Papier, einen Umschlag und das Porto kosten wird.

Feidl

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Der Freistaat Thüringen zielt darauf ab, dass du jedes Jahr Widerspruch einlegen musst.

Ozymandias

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Jedes Jahr.
Sonst weiß die Gegenseite ja auch nicht, ab wann man mit seiner Besoldung zufrieden ist.