Autor Thema: Kündigung zum 31.12.22 und Jahressonderzahlung  (Read 3305 times)

Koblenzer2021

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Hallo,

ich habe zum 31.12.22 bei meinem Arbeitgeber (Stadtverwaltung) fristgerecht gekündigt und beginne anschl. eine Tätigkeit in einer Verbandsgemeinde.

Steht mir die Jahressonderzahlung von meinem bisherigen AG zu? Ich war 4 Jahre dort beschäftigt.


Danke

JesuisSVA

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Antw:Kündigung zum 31.12.22 und Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 07.08.2022 08:35 »
Ja, die Jahressonderzahlung steht zu. Sie ist lediglich an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 01.12. geknüpft.