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Kündigung zum 31.12.22 und Jahressonderzahlung
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Koblenzer2021:
Hallo,
ich habe zum 31.12.22 bei meinem Arbeitgeber (Stadtverwaltung) fristgerecht gekündigt und beginne anschl. eine Tätigkeit in einer Verbandsgemeinde.
Steht mir die Jahressonderzahlung von meinem bisherigen AG zu? Ich war 4 Jahre dort beschäftigt.
Danke
JesuisSVA:
Ja, die Jahressonderzahlung steht zu. Sie ist lediglich an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 01.12. geknüpft.
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