Autor Thema: Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung  (Read 2073 times)

scherlocklisa

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Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« am: 07.08.2022 14:28 »
Liebes Forum,

ich habe für eine Stelle in meiner Kommune einen Zuschlag erhalten. Jedoch möchte ich erst zum 01.01.2023 beginnen (das hatte ich so im Vorstellungsgespräch nicht gesagt) das hat sich aus verschiedenen Gründen jetzt so ergeben. Kann mir der Zuschlag wieder entzogen werden, wenn dies der neuen Teamleiterin o.a. nicht passt?

Liebe Sonntagsgrüße

McOldie

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #1 am: 07.08.2022 16:15 »
ja, wenn ein anderer früherer Termin zur Diskussion stand

Börnie

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #2 am: 08.08.2022 07:25 »
Hast Du schon eine (schriftliche) Einstellungszusage?

MoinMoin

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #3 am: 08.08.2022 07:59 »
geht es um eine Einstellung oder um eine Versetzung?

Börnie

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #4 am: 08.08.2022 08:16 »
Sorry, hab das Wort "meiner" überlesen. Wenn es eine Umsetzung innerhalb des gleichen Arbeitgeber ist, dann ist es durchaus möglich, dass die Zusage zurückgenommen werden kann.

MoinMoin

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #5 am: 08.08.2022 08:45 »
Der SV ist für mich trotzdem nicht klar. Ich arbeite ja auch in meinem Bundesland, aber das heißt ja nicht das er auch vorher mein AG war.

scherlocklisa

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #6 am: 08.08.2022 10:23 »
Sorry für die Unklarheit des SV. Ich arbeite aktuell beim Land und hab eine schriftliche Zusage für eine Stelle bei der Kommune erhalten. Im Vorstellungsgespräch habe ich kein genaues Startdatum genannt.

MoinMoin

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #7 am: 08.08.2022 10:28 »
Wenn nirgends ein schriftlich der Termin vorab kommuniziert wurde (z.B. in der Stellenausschreibung), dann ist es nur eine Frage, was im AV drin steht.


Coffee86

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Antw:Antritt nach Zuschlag Stellenbesetzung
« Antwort #8 am: 09.08.2022 07:12 »
Sorry für die Unklarheit des SV. Ich arbeite aktuell beim Land und hab eine schriftliche Zusage für eine Stelle bei der Kommune erhalten. Im Vorstellungsgespräch habe ich kein genaues Startdatum genannt.

Wurde dies denn gar nicht thematisiert? I.d.R. steht ja zumindest in der Ausschreibung ein Datum drin (oder zumindest "zum nächstmöglichen Zeitpunkt") und gerade bei Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis fragt man ja schon nach Kündigungsfristen o.ä.

Das wird aber individuell besprochen werden müssen. Wir hatten im Frühjahr jemanden der auch nach der Zusage meinte er könne erst in 5 Monaten weil er nochmal verreisen wolle, da wir jedoch enormen Druck hatten die Stelle zu besetzen war dies dann auch für uns nicht mehr passend. Wenn da wenig Zeitdruck ist und man es vernünftig erklärt, sollte es sicherlich keine großen Probleme geben.