Autor Thema: Tätigkeitsbeschreibung  (Read 3337 times)

verdamm7

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Tätigkeitsbeschreibung
« am: 08.08.2022 06:43 »
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es eine Stelle im Gesetz gibt wo steht, dass Beschäftigte nur das Ausführen müssen was auch in der Tätigkeitsbeschreibung steht.

In meiner Beschreibung steht zum Beispiel eine Tätigkeit (60%), die "nur" mit 9B bewertet ist und die ich gar nicht ausführe (0%). Ich hatte auch um Aktualisierung der Beschreibung gebeten. Würde man die Beschreibung auf die tatsächlichen Tätigkeiten abändern würde ich auch eine Entgeltgruppe höher kommen (=11). Nach schriftlicher und mehrfach mündlicher Beschwerde wurde dann in Aussicht gestellt, dass zukünftig eine Änderung erfolgen wird und eine Höhergruppierung  erreicht würde. Als ich dann aber sagte, dass die Abänderung der Beschreibung Rückwirkend zum Einstellungsbeginn (um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren) nach  § 12 TV-L geändert werden solle, hieß es plötzlich es würde doch nichts geändert (alles nur mündlich).

Jemand eine Idee, wie man hier am besten vorgehen sollte.

Gruß


JesuisSVA

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #1 am: 08.08.2022 06:55 »
Der Arbeitgeber bestimmt den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im von Tarifvertrag und Arbeitsvertrag gesetzten Rahmen, § 106 GewO. Das hat er mittels der Tätigkeitsdarstellung getan. Diese ist auch Nachweis i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG. Eine nicht unwesentliche Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist ein Tatbestand des § 3 S. 1 NachwG. Spätestens zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung muss diese dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Also einfach verlangen, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.

MoinMoin

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #2 am: 08.08.2022 08:12 »
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es eine Stelle im Gesetz gibt wo steht, dass Beschäftigte nur das Ausführen müssen was auch in der Tätigkeitsbeschreibung steht.

In meiner Beschreibung steht zum Beispiel eine Tätigkeit (60%), die "nur" mit 9B bewertet ist und die ich gar nicht ausführe (0%). Ich hatte auch um Aktualisierung der Beschreibung gebeten. Würde man die Beschreibung auf die tatsächlichen Tätigkeiten abändern würde ich auch eine Entgeltgruppe höher kommen (=11). Nach schriftlicher und mehrfach mündlicher Beschwerde wurde dann in Aussicht gestellt, dass zukünftig eine Änderung erfolgen wird und eine Höhergruppierung  erreicht würde. Als ich dann aber sagte, dass die Abänderung der Beschreibung Rückwirkend zum Einstellungsbeginn (um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren) nach  § 12 TV-L geändert werden solle, hieß es plötzlich es würde doch nichts geändert (alles nur mündlich).

Jemand eine Idee, wie man hier am besten vorgehen sollte.

Gruß
Wer hat dir denn die anderen Aufgaben zugeteilt? Warum machst du sie?

Wie wäre es einfach diese Tätigkeiten niederzuschreiben, dem Personalamt vorlegen und um Bestätigung bitte, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Und sofern das PA dir nicht bestätigt, dass das deine Aufgaben sind, wirst du sie auch nicht ausüben.
(darauf weißt du natürlich das PA und demjenigen der dir diese Aufgaben angetragen hat hin)

verdamm7

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« Antwort #3 am: 08.08.2022 09:24 »
Hallo, die restlichen Tätigkeiten 40 % (die mit E11 bewertet) sind mache ich aber halt nicht wie dort aufgeführt zu 40% sondern eher zu ca. 80-85 % gemessen an der Gesamtarbeitszeit.
Die Tätigkeit, die in der Beschreibung mit 9b bewertet ist und  60% der Gesamtarbeitszeit entsprechen soll, mache ich aber gar nicht (0%).
Ich mache noch 2 weitere Tätigkeiten (ca. 10-15%) die gar nicht in der Tätigkeistbeschreibung stehen.
Diese wurden mir durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordnet (Sachgebietsleiter).

MoinMoin

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #4 am: 08.08.2022 09:45 »
Hallo, die restlichen Tätigkeiten 40 % (die mit E11 bewertet) sind mache ich aber halt nicht wie dort aufgeführt zu 40% sondern eher zu ca. 80-85 % gemessen an der Gesamtarbeitszeit.
Dann würd ich an deiner Stelle mal den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass du, wenn du die 40% erreicht hast, nur noch sporadisch und bei Notfällen diese Dinge ausüben darfst.
Bzw. fragst bei dem Personaler nach, ob er dir vorübergehend diese Zeitanteile/Tätigkeit überträgt, da du ansonsten ja den Bleistift fallen lassen musst.
Da du ja nicht vertragsbrüchig werden willst.
Zitat
Die Tätigkeit, die in der Beschreibung mit 9b bewertet ist und  60% der Gesamtarbeitszeit entsprechen soll, mache ich aber gar nicht (0%).
Ich mache noch 2 weitere Tätigkeiten (ca. 10-15%) die gar nicht in der Tätigkeistbeschreibung stehen.
Diese wurden mir durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordnet (Sachgebietsleiter).
Da solltest du den Personaler mal auf den Geschäftsverteilungsplan hinweisen und Fragen, ob diese Tätigkeiten von der 9b oder E11 Zeitanteile erledigt werden sollen.
Und solange das nicht geklärt ist, du dich nicht im Stande fühlst, diese Dinge auszuüben.
Da du ja nicht vertragsbrüchig werden willst.

Also einfach mal die Verwaltung mit doofen Verwaltungsfragen traktieren.

JesuisSVA

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« Antwort #5 am: 08.08.2022 09:59 »
Ich hatte ja schon geschildert, dass es lediglich einer Aufforderung an den Arbeitgeber bedarf, seiner Pflicht nach § 3 NachwG nachzukommen. Die Norm wird landauf, landab unzählige öffentliche Arbeitgeber in enorme Schwierigkeiten bringen, denn bislang hat man ja immer allerlei Schindluder geduldet bzw. aktiv betrieben und dann auf "Anträge" des Personals gewartet. Verstöße sind ja neuerdings auch bußgeldbewehrt.

Wabi Sabi

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #6 am: 08.08.2022 10:48 »
Hier lohnt sich in der Tat ein Blick in das mit Wirkung zum 1.8.2022 geänderte Nachweisgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html
 
Hierzu erläuternd:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/nachweisgesetz-pflichten-von-arbeitgebern-im-oeffentlichen-dienst_144_572038.html
 
Und hier für den Bereich des Bundes:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220725.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die (fristgerechte) Umsetzung dieser verbindlichen mit Bußgeldvorschriften bewehrten (§ 4 NachwG) Regelungen dürfte „interessant“ werden, insbesondere was bestehende Arbeitsverhältnisse betrifft (§ 5 NachwG).

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

verdamm7

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #7 am: 08.08.2022 15:37 »
An wen wendet man sich am besten. An die Geschäftsleitung/Personal oder besser an den Personalrat.

Ich hatte noch folgende Aussage meines Vorgesetzten:
Betreffend der Tätigkeit die mit E11 bewertet war. Dort meinte er, dass man die einzelnen Schritte dieser Tätigkeit einzeln betrachten müssen. Das die Gesamttätigket E11 wäre aber einzelne Schritte auch E10 etc. Und die einzelnen Schritte, die E11 wären, würden nur zu 30% ausgeführt. Zum Beispiel der Schritt "Verträge abschließen" wäre E11 aber den "Vertrag herausschicken" wäre 9b.
Es wird doch aber die Tätigkeit als Gesamtes bewertet und nicht nochmal unterschieden (zumindest in meiner Tätigkeitsbeschreibung).
« Last Edit: 08.08.2022 15:46 von verdamm7 »

JesuisSVA

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #8 am: 08.08.2022 15:45 »
Betrachtungsebene ist der Arbeitsvorgang, nicht die kleinteiligeren Arbeitsschritte.

verdamm7

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung
« Antwort #9 am: 08.08.2022 15:47 »
Betrachtungsebene ist der Arbeitsvorgang, nicht die kleinteiligeren Arbeitsschritte.
danke

verdamm7

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« Antwort #10 am: 08.08.2022 16:17 »
Betrachtungsebene ist der Arbeitsvorgang, nicht die kleinteiligeren Arbeitsschritte.
danke gibt es hierzu eine Stelle im Gesetz wo das festgelegt ist ?

MoinMoin

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« Antwort #11 am: 08.08.2022 16:19 »
wäre E11 aber den "Vertrag herausschicken" wäre 9b.
Das ist bei uns mit EG3 bewertet.
Ach ja Emailschreiben um den Vertragstext auszuhandeln ist auch nur EG3, wenn ich den Text vorformuliert habe.

Ansonsten siehe @JesuisSVA

Ansonsten kannst du natürlich den Personalrat stets über informieren, da sie ggfls in der Mitbestimmung sind.

Betrachtungsebene ist der Arbeitsvorgang, nicht die kleinteiligeren Arbeitsschritte.
danke gibt es hierzu eine Stelle im Gesetz wo das festgelegt ist ?
Es ist kein Gesetz, ist ein Tarifvertrag:
§ 12 Eingruppierung

verdamm7

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« Antwort #12 am: 09.08.2022 07:29 »
wäre E11 aber den "Vertrag herausschicken" wäre 9b.
Das ist bei uns mit EG3 bewertet.
Ach ja Emailschreiben um den Vertragstext auszuhandeln ist auch nur EG3, wenn ich den Text vorformuliert habe.

Das war nur ein fiktives Beispiel. Bei der E11 Aufgabe handelt es sich um etwas anderes.

MoinMoin

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« Antwort #13 am: 09.08.2022 08:26 »
wäre E11 aber den "Vertrag herausschicken" wäre 9b.
Das ist bei uns mit EG3 bewertet.
Ach ja Emailschreiben um den Vertragstext auszuhandeln ist auch nur EG3, wenn ich den Text vorformuliert habe.

Das war nur ein fiktives Beispiel. Bei der E11 Aufgabe handelt es sich um etwas anderes.
Sorry, hatte den Smiley vergessen.