Hallo, die restlichen Tätigkeiten 40 % (die mit E11 bewertet) sind mache ich aber halt nicht wie dort aufgeführt zu 40% sondern eher zu ca. 80-85 % gemessen an der Gesamtarbeitszeit.
Dann würd ich an deiner Stelle mal den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass du, wenn du die 40% erreicht hast, nur noch sporadisch und bei Notfällen diese Dinge ausüben
darfst.
Bzw. fragst bei dem Personaler nach, ob er dir vorübergehend diese Zeitanteile/Tätigkeit überträgt, da du ansonsten ja den Bleistift fallen lassen musst.
Da du ja nicht vertragsbrüchig werden willst.
Die Tätigkeit, die in der Beschreibung mit 9b bewertet ist und 60% der Gesamtarbeitszeit entsprechen soll, mache ich aber gar nicht (0%).
Ich mache noch 2 weitere Tätigkeiten (ca. 10-15%) die gar nicht in der Tätigkeistbeschreibung stehen.
Diese wurden mir durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordnet (Sachgebietsleiter).
Da solltest du den Personaler mal auf den Geschäftsverteilungsplan hinweisen und Fragen, ob diese Tätigkeiten von der 9b oder E11 Zeitanteile erledigt werden sollen.
Und solange das nicht geklärt ist, du dich nicht im Stande fühlst, diese Dinge auszuüben.
Da du ja nicht vertragsbrüchig werden willst.
Also einfach mal die Verwaltung mit doofen Verwaltungsfragen traktieren.