Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tätigkeitsbeschreibung
verdamm7:
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es eine Stelle im Gesetz gibt wo steht, dass Beschäftigte nur das Ausführen müssen was auch in der Tätigkeitsbeschreibung steht.
In meiner Beschreibung steht zum Beispiel eine Tätigkeit (60%), die "nur" mit 9B bewertet ist und die ich gar nicht ausführe (0%). Ich hatte auch um Aktualisierung der Beschreibung gebeten. Würde man die Beschreibung auf die tatsächlichen Tätigkeiten abändern würde ich auch eine Entgeltgruppe höher kommen (=11). Nach schriftlicher und mehrfach mündlicher Beschwerde wurde dann in Aussicht gestellt, dass zukünftig eine Änderung erfolgen wird und eine Höhergruppierung erreicht würde. Als ich dann aber sagte, dass die Abänderung der Beschreibung Rückwirkend zum Einstellungsbeginn (um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren) nach § 12 TV-L geändert werden solle, hieß es plötzlich es würde doch nichts geändert (alles nur mündlich).
Jemand eine Idee, wie man hier am besten vorgehen sollte.
Gruß
JesuisSVA:
Der Arbeitgeber bestimmt den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im von Tarifvertrag und Arbeitsvertrag gesetzten Rahmen, § 106 GewO. Das hat er mittels der Tätigkeitsdarstellung getan. Diese ist auch Nachweis i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG. Eine nicht unwesentliche Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist ein Tatbestand des § 3 S. 1 NachwG. Spätestens zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung muss diese dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Also einfach verlangen, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.
MoinMoin:
--- Zitat von: verdamm7 am 08.08.2022 06:43 ---Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es eine Stelle im Gesetz gibt wo steht, dass Beschäftigte nur das Ausführen müssen was auch in der Tätigkeitsbeschreibung steht.
In meiner Beschreibung steht zum Beispiel eine Tätigkeit (60%), die "nur" mit 9B bewertet ist und die ich gar nicht ausführe (0%). Ich hatte auch um Aktualisierung der Beschreibung gebeten. Würde man die Beschreibung auf die tatsächlichen Tätigkeiten abändern würde ich auch eine Entgeltgruppe höher kommen (=11). Nach schriftlicher und mehrfach mündlicher Beschwerde wurde dann in Aussicht gestellt, dass zukünftig eine Änderung erfolgen wird und eine Höhergruppierung erreicht würde. Als ich dann aber sagte, dass die Abänderung der Beschreibung Rückwirkend zum Einstellungsbeginn (um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren) nach § 12 TV-L geändert werden solle, hieß es plötzlich es würde doch nichts geändert (alles nur mündlich).
Jemand eine Idee, wie man hier am besten vorgehen sollte.
Gruß
--- End quote ---
Wer hat dir denn die anderen Aufgaben zugeteilt? Warum machst du sie?
Wie wäre es einfach diese Tätigkeiten niederzuschreiben, dem Personalamt vorlegen und um Bestätigung bitte, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und sofern das PA dir nicht bestätigt, dass das deine Aufgaben sind, wirst du sie auch nicht ausüben.
(darauf weißt du natürlich das PA und demjenigen der dir diese Aufgaben angetragen hat hin)
verdamm7:
Hallo, die restlichen Tätigkeiten 40 % (die mit E11 bewertet) sind mache ich aber halt nicht wie dort aufgeführt zu 40% sondern eher zu ca. 80-85 % gemessen an der Gesamtarbeitszeit.
Die Tätigkeit, die in der Beschreibung mit 9b bewertet ist und 60% der Gesamtarbeitszeit entsprechen soll, mache ich aber gar nicht (0%).
Ich mache noch 2 weitere Tätigkeiten (ca. 10-15%) die gar nicht in der Tätigkeistbeschreibung stehen.
Diese wurden mir durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordnet (Sachgebietsleiter).
MoinMoin:
--- Zitat von: verdamm7 am 08.08.2022 09:24 ---Hallo, die restlichen Tätigkeiten 40 % (die mit E11 bewertet) sind mache ich aber halt nicht wie dort aufgeführt zu 40% sondern eher zu ca. 80-85 % gemessen an der Gesamtarbeitszeit.
--- End quote ---
Dann würd ich an deiner Stelle mal den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass du, wenn du die 40% erreicht hast, nur noch sporadisch und bei Notfällen diese Dinge ausüben darfst.
Bzw. fragst bei dem Personaler nach, ob er dir vorübergehend diese Zeitanteile/Tätigkeit überträgt, da du ansonsten ja den Bleistift fallen lassen musst.
Da du ja nicht vertragsbrüchig werden willst.
--- Zitat ---Die Tätigkeit, die in der Beschreibung mit 9b bewertet ist und 60% der Gesamtarbeitszeit entsprechen soll, mache ich aber gar nicht (0%).
Ich mache noch 2 weitere Tätigkeiten (ca. 10-15%) die gar nicht in der Tätigkeistbeschreibung stehen.
Diese wurden mir durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordnet (Sachgebietsleiter).
--- End quote ---
Da solltest du den Personaler mal auf den Geschäftsverteilungsplan hinweisen und Fragen, ob diese Tätigkeiten von der 9b oder E11 Zeitanteile erledigt werden sollen.
Und solange das nicht geklärt ist, du dich nicht im Stande fühlst, diese Dinge auszuüben.
Da du ja nicht vertragsbrüchig werden willst.
Also einfach mal die Verwaltung mit doofen Verwaltungsfragen traktieren.
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