Autor Thema: Verbeamtung gD  (Read 2424 times)

sabbi

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Verbeamtung gD
« am: 08.08.2022 07:50 »
Guten Morgen!

Ich habe mich bei meiner Behörde auf das Verbeamtungsverfahren im gD beworben. Eingereicht wurden die Unterlagen vor einem Jahr. Die Beurteilung wurde von meiner Vorgesetzten verfasst und war auch bereits bei der Schlüssigkeitsprüfung im zuständigen Personalreferat. Nach dieser offenbar positiv ausgefallenen Prüfung hatte ich ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten, in welchem wir die Beurteilung durchgegangen sind und ich diese auch unterzeichnet habe. Dann gingen die Unterlagen wieder an das Personalreferat zurück. Da ich längere Zeit nichts mehr gehört habe, habe ich letzte Woche bei den Kollegen aus dem Personalreferat nach dem aktuellen Stand meines Verbeamtungsverfahrens nachgefragt. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass weitere formelle Prüfungen anstehen. Allerdings gab es keine Auskunft, um welche formelle Prüfungen es sich genau handelt.

Ich bin nun etwas verunsichert, da sich die neueste Aussage bzgl. der weiteren formellen Prüfungen mit einer Auskunft, die ich einige Wochen zuvor ebenfalls vom Personalreferat erhalten habe, widerspricht. Damals wurde mir nämlich mitgeteilt (leider nur telefonisch), dass diese Schlüssigkeitsprüfung die letzte Prüfung ist. Sollte diese positiv sein (was sie ja war) werde ich nach dem Gespräch mit meiner Vorgesetzten und der Unterzeichnung meinerseits im nächsten Schritt die Aufforderung erhalten, ein Führungszeugnis abzugeben und zum Amtsarzt zu gehen.

Dürfen diese weiteren plötzlichen formellen Prüfungen denn so einfach festgesetzt werden? Gibt es nicht ein Verfahren, welches die Prüfschritte genau festlegt?

Auf meine Nachfrage, um welche weiteren formellen Prüfungen es sich handelt, habe ich bisher leider keine Antwort erhalten.

Vielleicht kann mir hier ja jemand ein paar Infos geben und etwas Licht ins Dunkle bringen :)


Asperatus

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Antw:Verbeamtung gD
« Antwort #1 am: 08.08.2022 17:45 »
Die Reihenfolge der Prüfung der Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis sind gesetzlicht nicht festgelegt. Vielleicht gibt es in deiner Behörde eine Verfahrensanweisung, aber diese wäre auch nicht zwingend bindend.

Die Schlüssigkeitsprüfung scheint sich allein auf die Beurteilung zu beziehen. Die Prüfung mögen vielleicht für dich plötzlich sein, aber natürlich darf nur zur Voraussetzung der Verbeamtung gemacht werden, was rechtlich vorgesehen ist. Zu beachten sind zum Beispiel die Regelungen des Art. 33 Abs. 2 GG (Zugang zu öffentlichem Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung), des BBG und der BHO. Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem geprüft werden (der Prüfaufwand ist dabei ganz unterschiedlich):

- Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (§ 5 BBG)
- Staatsangehörigkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BBG)
- charakterliche Eignung (Verfassungstreue; Führungszeugnis § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG)
- vorgeschriebene Vorbildung (Laufbahnbefähigung (Bildung und hauptberufliche Tätigkeit); § 7 Abs. 1 Nr. 3 BBG)
- ggf. behördeninterne Voraussetzungen (z.B. Mindeststehzeit in Behörde, Mindestnote in Beurteilung, Qualifikationen)
- besetzbare Planstelle vorhanden?
- gesundheitliche Eignung (durch amtsärztliche Untersuchung festgestellt)
- Beurteilung und ggf. Bestenauslese
- Einstellungshöchstalter noch nicht überschritten (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 BHO)
- Ausbildung passt zur Laufbahn? (z. B. bei technischer Qualifikation grds. keine Verbeamtung im nichttechnischen Verwaltungsdienst)

Einfach hartnäckig weiter fragen, ggf. auch bei Vorgesetzten, und erkundigen, mit welchem Zeithorizont gerechnet werden muss. Oftmals kann die Personalvertretung auch etwas zur Verbeamtungspraxis in der Behörde sagen. Es gilt jedoch, dass es keinen Anspruch auf eine Verbeamtung gibt.

sabbi

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Antw:Verbeamtung gD
« Antwort #2 am: 08.08.2022 18:59 »
Die Reihenfolge der Prüfung der Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis sind gesetzlicht nicht festgelegt. Vielleicht gibt es in deiner Behörde eine Verfahrensanweisung, aber diese wäre auch nicht zwingend bindend.

Die Schlüssigkeitsprüfung scheint sich allein auf die Beurteilung zu beziehen. Die Prüfung mögen vielleicht für dich plötzlich sein, aber natürlich darf nur zur Voraussetzung der Verbeamtung gemacht werden, was rechtlich vorgesehen ist. Zu beachten sind zum Beispiel die Regelungen des Art. 33 Abs. 2 GG (Zugang zu öffentlichem Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung), des BBG und der BHO. Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem geprüft werden (der Prüfaufwand ist dabei ganz unterschiedlich):

- Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (§ 5 BBG)
- Staatsangehörigkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BBG)
- charakterliche Eignung (Verfassungstreue; Führungszeugnis § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG)
- vorgeschriebene Vorbildung (Laufbahnbefähigung (Bildung und hauptberufliche Tätigkeit); § 7 Abs. 1 Nr. 3 BBG)
- ggf. behördeninterne Voraussetzungen (z.B. Mindeststehzeit in Behörde, Mindestnote in Beurteilung, Qualifikationen)
- besetzbare Planstelle vorhanden?
- gesundheitliche Eignung (durch amtsärztliche Untersuchung festgestellt)
- Beurteilung und ggf. Bestenauslese
- Einstellungshöchstalter noch nicht überschritten (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 BHO)
- Ausbildung passt zur Laufbahn? (z. B. bei technischer Qualifikation grds. keine Verbeamtung im nichttechnischen Verwaltungsdienst)

Einfach hartnäckig weiter fragen, ggf. auch bei Vorgesetzten, und erkundigen, mit welchem Zeithorizont gerechnet werden muss. Oftmals kann die Personalvertretung auch etwas zur Verbeamtungspraxis in der Behörde sagen. Es gilt jedoch, dass es keinen Anspruch auf eine Verbeamtung gibt.

Danke für deine ausführliche Antwort.

Das ich keinen Anspruch auf eine Verbeamtung habe, weiß ich natürlich. Dennoch würde ich gerne den aktuellen Stand kennen, zumal das ganze jetzt schon ein Jahr andauert.

Ich habe aber heute über Umwege (eine befreundete Kollegin gab mir die Info inoffiziell) erfahren, dass die jetzt noch anstehende formelle Prüfung eine Prüfung ist, ob meine Stelle eine technische oder nicht-technische Stelle ist. Beworben habe ich mich damals auf eine nicht-technische Stelle und danach wurde ich auch eingestellt und  die gesamte Zeit bezahlt.
Vielleicht liege ich auch völlig falsch, aber irgendwie kommt mir diese plötzliche Prüfung, die übrigens wohl auch derzeit alle weiteren Verbeamtungsverfahren betrifft und dazu führt, dass die Verfahren nicht wie üblich weiterlaufen, sondern unterbrochen wurden, merkwürdig vor. Hätte eine solche Prüfung der Stelle nicht schon zu einem viel früheren Zeitpunkt erfolgen müssen?

Und wenn es sich dabei doch um ein ordentliches Vorgehen handelt, warum erfahre ich davon nur inoffiziell und erhalte keine transparente Antwort darüber, was genau jetzt passiert? ???
« Last Edit: 08.08.2022 19:10 von sabbi »