Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Auszahlung von Zeitguthaben
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Mask:
Hallo zusammen, folgender fiktiver Fall.
Behörde A hat eine Arbeitszeitorganisationsregelung, nach der bis zu 40 Stunden plus und bis zu 20 Stunden Minus nach eigenem Gutdünken "aufgebaut" werden können. Die Regelung sieht nur ein "abfeiern" vor, keine Auszahlung. Nunmehr haben viele Mitarbeiter 40 Plusstunden angehäuft und können sie nicht, wie von der Arbeitszeitregelung vorgesehen, abbauen. Die Behörde beabsichtigt nun, die Stunden auszuzahlen. Darf sie das und wenn ja, auf welcher Grundlage ?
VG
MoinMoin:
Wieso können sie diese Zeiten nicht abbauen?
Wenn ich 40h Plus habe, dann bleibe ich eine Woche zu hause und habe sie abgebaut.
Oder ich mache eine 4 Tage Woche und habe sie nach 5 Wochen abgebaut.
Wenn der AG Überstunden braucht, dann muss er sie anordnen. Und dann ist die Bezahlung etc. tariflich geregelt.
Mask:
Der AG hat eben nichts angeordnet, das ist ja das Problem. Die MA haben eigenverantwortlich im Rahmen der Gleitzeitregelung Stunden gehortet wie ein Drache seinen Schatz und jetzt kommen sie nicht runter. Daher die Frage ob jemand eine Idee hast, wie man da elegant rauskommt
MoinMoin:
--- Zitat von: Mask am 08.08.2022 14:54 ---Der AG hat eben nichts angeordnet, das ist ja das Problem. Die MA haben eigenverantwortlich im Rahmen der Gleitzeitregelung Stunden gehortet wie ein Drache seinen Schatz und jetzt kommen sie nicht runter. Daher die Frage ob jemand eine Idee hast, wie man da elegant rauskommt
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Habe ich doch geschrieben ::), in dem sie eigenverantwortlich weniger arbeiten als ihre Soll Zeit.
Und wenn es dem AG nicht passt, dann muss er Überstunden anordnen.
Organisator:
--- Zitat von: Mask am 08.08.2022 14:54 ---Der AG hat eben nichts angeordnet, das ist ja das Problem. Die MA haben eigenverantwortlich im Rahmen der Gleitzeitregelung Stunden gehortet wie ein Drache seinen Schatz und jetzt kommen sie nicht runter. Daher die Frage ob jemand eine Idee hast, wie man da elegant rauskommt
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Ich rege an, einen Blick in die Arbeitszeitregelung zu werfen. So wie ich das verstanden habe, können die Mitarbeiter nach eigenem Gutdünken Zeitguthaben anhäufen. Nach meinem Verständnis müssten sie dann auch über den Zeitpunkt des Abbaus entscheiden können. Was sagt denn eure Arbeitszeitregelung dazu?
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