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Elternzeit, später Stufenaufstieg, Lohn

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wurmlie:
Hallo Community,

in der Suche habe ich nichts genaues gefunden.

Folgende Situation.

Ich war 7 Monate in Elternzeit - Stufenaufstieg um diese Zeit verschoben, soweit ganz normal.

Jetzt, 7 Monate später,  hat bei mir der Stufenaufstieg eingesetzt und mir wurde dann, weil ich zum 20. im Monat Elternzeit hatte, mein Entgelt anteilig auf Stufe 3 berechnet.

Ich dachte immer es gilt beim Stufenaufstieg:


--- Zitat ---§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

(1) Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe.
--- End quote ---

wie verhält es sich dann mit dem Aufstieg auf Stufe 4? So wäre doch der $17 außer Kraft für alle meine Aufstiege.

Grüße
Wurm

JesuisSVA:
Egal, warum ein Stufenaufstieg später im Monat erfolgt, das Entgelt der höheren Stufe steht von Beginn des Monats an, in dem er erfolgt, zu.

Isie:
Aber das Entgelt steht natürlich nur anteilig ab der Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit zu.

wurmlie:
Das stimmt. Aber dieser Zeitpunkt war ja schon vor 7 Monaten. Also der Tag der Arbeitsaufnahme nach Elternzeit.

Isie:
Dann solltest du das Entgelt nach Stufe 3 für den vollen Monat einfordern. Zur Wahrung der Ausschlussfrist am besten schriftlich.

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