Hallo zusammen, folgender fiktiver Fall.
Behörde A hat eine Arbeitszeitorganisationsregelung, nach der bis zu 40 Stunden plus und bis zu 20 Stunden Minus nach eigenem Gutdünken "aufgebaut" werden können. Die Regelung sieht nur ein "abfeiern" vor, keine Auszahlung. Nunmehr haben viele Mitarbeiter 40 Plusstunden angehäuft und können sie nicht, wie von der Arbeitszeitregelung vorgesehen, abbauen. Die Behörde beabsichtigt nun, die Stunden auszuzahlen. Darf sie das und wenn ja, auf welcher Grundlage ?
VG