Autor Thema: Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden  (Read 5590 times)

JesuisSVA

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #15 am: 09.08.2022 18:24 »
Da sollte vielleicht mal jemand seine Einstellung zum Grundgesetz (hier Art. 33 Abs. 2) prüfen. Und daraus die richtigen Schlüsse ziehen: sich entweder aus dem öffentlichen Dienst zu verabschieden oder den Bewerberverfahrensanspruch einschließlich der erforderlichen Schritte zur Prozedualisierung einer Einstellung zu achten.

kl61279

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #16 am: 09.08.2022 18:44 »
Da sollte vielleicht mal jemand seine Einstellung zum Grundgesetz (hier Art. 33 Abs. 2) prüfen. Und daraus die richtigen Schlüsse ziehen: sich entweder aus dem öffentlichen Dienst zu verabschieden oder den Bewerberverfahrensanspruch einschließlich der erforderlichen Schritte zur Prozedualisierung einer Einstellung zu achten.

Ich wiederhole: Es wird den Richtigen oder die Richtige treffen.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Und ja, es wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Keine Sorge. Und sollte sich nach der Probezeit dann herausstellen, dass dem doch nicht der Fall ist, wird auch entsprechend gehandelt. Auch hier gilt: Keine Sorge.  ;)

JesuisSVA

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #17 am: 09.08.2022 19:10 »
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

kl61279

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #18 am: 09.08.2022 19:14 »
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

Ich denke, das ist sehr subjektiv. Denn jemand, der "nur" eine Ausbildung absolviert hat, kann trotzdem durchaus auch mehr Erfahrung haben, als jemand, der z.B. Wirtschaftsinformatik studiert hat und keinerlei praktische Erfahrungen aufweisen kann, oder?

kl61279

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #19 am: 09.08.2022 19:19 »
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

Nur um das mal klarzustellen, es steht niemand im Vornherein für die Stelle fest! Dann hätte ich sie hier wohl kaum veröffentlicht. Und wenn wir im Gremium von Jemandem oder Jemander total überzeugt sind, dann wird Der- oder Diejenige es auch.

JesuisSVA

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #20 am: 09.08.2022 19:39 »
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

Ich denke, das ist sehr subjektiv. Denn jemand, der "nur" eine Ausbildung absolviert hat, kann trotzdem durchaus auch mehr Erfahrung haben, als jemand, der z.B. Wirtschaftsinformatik studiert hat und keinerlei praktische Erfahrungen aufweisen kann, oder?

Warum versuchst Du etwas zu widerlegen, was niemand behauptet hat? Als Strohmann-Argument für die Behauptung, meine absolut objektiven Ausführungen seien subjektiv?

JesuisSVA

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #21 am: 09.08.2022 19:39 »
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

Nur um das mal klarzustellen, es steht niemand im Vornherein für die Stelle fest! Dann hätte ich sie hier wohl kaum veröffentlicht. Und wenn wir im Gremium von Jemandem oder Jemander total überzeugt sind, dann wird Der- oder Diejenige es auch.

Maßgeblich ist aber nicht, ob irgendein Gremium überzeugt ist, sondern wer das Anforderungsprofil am besten erfüllt.

kl61279

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« Antwort #22 am: 09.08.2022 19:44 »
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

Nur um das mal klarzustellen, es steht niemand im Vornherein für die Stelle fest! Dann hätte ich sie hier wohl kaum veröffentlicht. Und wenn wir im Gremium von Jemandem oder Jemander total überzeugt sind, dann wird Der- oder Diejenige es auch.

Maßgeblich ist aber nicht, ob irgendein Gremium überzeugt ist, sondern wer das Anforderungsprofil am besten erfüllt.

Den oder Die nehmen wir am Ende ! Einverstanden? 😉

JesuisSVA

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #23 am: 09.08.2022 19:49 »
Das kann dann aber eben nicht ein solcher Kandidat sein, weil ihm eine konstituierende Anforderung der Stellenausschreibung fehlt:
Sozusagen perfekt für jemanden, der frisch aus der Berufsschule kommt und noch was sucht. Nach entsprechender Einarbeitung wird die 10 dann auch drin sein. Und mittelfristig auch die 11, wenn ich dann den Stuhl freigebe. Also ich bin damals mit der Bat Vb gestartet.  ;D Von so einem Einstiegsgehalt konnte ich nur träumen.

kl61279

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« Antwort #24 am: 09.08.2022 19:57 »
„Frisch“ im Sinne von ausgebildet mit zwei Jahren Berufs-Erfahrung dann auch wieder nicht? Wo zieht man die Grenze? Wie gesagt. Alles subjektiv. Da kannst du als Paragraphen Reiter gern weitere Zeit und Energie verwenden. Keine Ahnung, was Dein innerer Antrieb ist. Es wird die richtige Entscheidung getroffen werden. So oder so.

MoinMoin

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« Antwort #25 am: 09.08.2022 20:10 »
Konkurrentenklage, ick hör Dir trapsen...

Wer sich die Zeit für sowas nehmen möchte, kann das natürlich letztlich immer gern tun. Wäre auch ne typisch deutsche Mentalität. Am Ende entscheide ich, mit wem es passen wird, wer ins Profil passt und mit wem ich die nächsten 20 Jahre verbringen werde. Könnte auch sein, dass ich sage, wir versuchen es nächstes Jahr erneut. Auch vorstellbar.

Dann ist die Stellenausschreibung gefährlich schlecht formuliert. Wenn man als (zwingend vorhandenes) Kriterium "Erfahrung" in bestimmten bereichen fordert, muss diese auch vorliegen. Und Erfahrung wird man wohl kaum in der Berufsausbildung sammeln können.
Also nicht 1. April sondern 11.11.  8)

Aber schön, dass diese Tür für FiSi bei kl61279 aufgemacht wird.

Tipp: Überall ein Wünschenswert vorweg und man ist in trockenen Tüchern

JesuisSVA

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« Antwort #26 am: 09.08.2022 20:12 »
„Frisch“ im Sinne von ausgebildet mit zwei Jahren Berufs-Erfahrung dann auch wieder nicht? Wo zieht man die Grenze? Wie gesagt. Alles subjektiv. Da kannst du als Paragraphen Reiter gern weitere Zeit und Energie verwenden. Keine Ahnung, was Dein innerer Antrieb ist. Es wird die richtige Entscheidung getroffen werden. So oder so.
Wer frisch aus der Berufsschule kommt, was Deine Formulierung ist und nicht meine, hat keine Berufserfahrung, denn mit Berufserfahrung käme er nicht aus der Berufsschule, sondern aus einem Anstellungsverhältnis, einem Beamtenverhältnis, einer selbständigen Tätigkeit oder der Arbeitslosigkeit. Ich halte das zwingende Einhalten grundgesetzlich normierter Rahmenbedingungen nicht für Paragrafenreiterei, sondern vielmehr für eine natürliche Selbstverständlichkeit eines jeden Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ist es eine zufällige Koinzidenz, dass die verlinkte Seite gerade nicht erreichbar ist?

MoinMoin

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Antw:Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden
« Antwort #27 am: 09.08.2022 20:33 »
Ist es eine zufällige Koinzidenz, dass die verlinkte Seite gerade nicht erreichbar ist?
Ne der SysAdm hat sich auf die verlinkte Stelle beworben und will nicht, dass es andere Mitbewerber gibt. ::)

GofX

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« Antwort #28 am: 10.08.2022 03:36 »
Also ich bin damals mit der Bat Vb gestartet.  ;D Von so einem Einstiegsgehalt konnte ich nur träumen.

Was für ein schlechter Maßstab. Herzlich willkommen im 21. Jahrhundert, falls Du es nicht mitbekommen hast.

Heute verdienen bereits Fachinformatiker, die nur halbwegs etwas taugen, in der Privatwirtschaft richtiges Geld und keine Almosen. Eine EG9 ist ein mittelschwerer Witz. Nur weil Du vor, ich schätze mal, ca. 30 Jahren mit weniger gestartet bist, ist eine EG9 (Stufe 1 - weil Berufsanfänger) immer noch lächerlich.

Ja, es mag sein, dass ihr jemanden für eine EG9 bekommt - vermutlich frisch aus der Ausbildung. Sofern es sich nicht um komplett menschlichen Ausschuss handelt, ist er aber spätestens nach zwei Jahren wieder weg. Ich weiß, dass Fluktuation heute niemanden mehr interessiert - der nächste Depp steht schon auf der Matte. Wie man dann trotzdem davon träumen kann, dafür einen Bachelor zu bekommen, ist mir total schleierhaft.

Keine Ahnung, wer im ÖD die Preise für (Fach-)Informatiker diktiert, aber Ahnung hat er nicht. Es ist immer wieder erstaunlich, wenn sogar komplett Fachfremde meinen, beurteilen zu können, dass man für die geforderte Aufgabenbewältigung nicht die hellste Kerze auf der Torte sein muss und dass eine EG9 schon weit über dem ist, womit man als z.B. Personalsachbearbeiter selbst mal gestartet ist.

Gebt den (Fach-)Informatikern, gerade wenn ich auch noch lese "Windows und Serversysteme", "richtige" Gehälter - keine EG9. Dann müsst ihr euch auch in ein paar Jahren nicht wundern, dass alle Dateiablagesysteme dank ransomware vollverschlüsselt sind oder dass der Leak eurer Datenbanken im Netz verkauft wird.

"if you pay peanuts, you get monkeys" trifft hier leider immer noch voll zu.

kl61279

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« Antwort #29 am: 10.08.2022 09:35 »
Im Kern bin ich absolut bei Dir. Es ist schon wirklich erstaunlich, dass man sich als ausgebildeter IT`ler im öffentlichen Dienst für ne EG9 scheinbar immer noch fast verneigen soll. Und klar ist auch, in der Privatwirtschaft steigt man bereits ganz anders ein. Alles richtig.

Aber wie gesagt, immerhin wird die 10 dann nicht lang auf sich warten lassen. Ich bin gespannt, wie es ausgeht. Und danke Dir für die klare Wortmeldung. Das nehme ich natürlich gern mit.